Bayern: Laut der Augsburger Allgemeinen hat das Bundeskriminalamt (BKA) die Benutzung von Nachtzielgeräten zur Schwarzwildjagd abgelehnt.
Damit bleibt es bei dem aktuellen Verbot der Zielhilfen. Warum das BKA den Antrag des bayerischen Landwirtschaftsministerums ablehnte blieb offen.
Hintergrund der Prüfung war der Versuch des bayerischen Landwirtschaftsministers mit technischen Hilfmitteln Wildschäden einzudämmen und zu verhindern. Aufgrund der starken Schwarzwildbestände in bestimmten Regionen Bayerns erstellte das Landesumweltministerium einen Maßnahmenkatalog, der unter anderem koordiniertes Kirren, geringere Gebühren bei der Trichinenprobe und mehr Bewegungsjagden vorsah. Zudem wurde eine Online-Plattform ins Leben gerufen, auf der „Jäger in ganz Bayern Schwarzwildsichtungen, -Erlegungen und -Schäden erfassen, verwalten und miteinander teilen.“.
Der Bayerische Jagdverband hatte sich deutlich gegen die Verwendung der aus dem Militärbereich stammenden Technik gestellt. BJV-Präsident Jürgen Vocke ließ verlauten, dass Nachtzielgeräte den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes widerspreche, weil durch die Intensivierung der Nachtjagd keine Rücksicht mehr auf die Ruhebedürftigkeit der Tiere genommen werde.
Vocke sieht laut Augsburger Allgemeine vor allem die Landwirte in der Verantwortung und fordert:„Wir brauchen dringend Schussschneisen in den großen Maisfeldern, um den Wildschwein-Abschuss zu erleichtern.“
Der Bauernverband hingegen hofft weiter auf die Zulassung von Nachtzielgeräten, hält dies aber nur für einen Teil der Lösung zur Reduzierung der Schwarzwildbestände.
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