Spätestens nun wurde jedem klar, warum er in der Schule Rechnen lernen musste. Denn die Richtlinien waren „Gesetz“. Als nächstes flatterte der Abschussplan zum Hegeringleiter, der diesen zu begutachten hatte. Besonders Korrekte ließen es sich nicht nehmen, die ersten Verbesserungen vorzunehmen. Nun wurde der Plan zur Behörde geschickt, die in Abstimmung mit dem Kreisjägermeister diesen absegnete oder eben nicht.
Oft nicht, weil der Kreisjägermeister – der Behörde war schon damals vieles egal – der Meinung war, seine Hand über das Rehwild legen zu müssen. Denn er meinte zu wissen, da ja selbst Jäger, wie die Jäger ticken. Kam der Plan nun wieder zurück zum Revier, war das Erstaunen über den freigegebenen Abschuss zuweilen groß. Und im nächsten Jahr – der Abschussplan galt damals nur für ein Jahr – wurde auch dies bei der Bestandsermittlung mit ins Kalkül gezogen. So plante man vor Jahrzehnten.
Tschüss Abschussplan – Aber was nun?
Nachdem – zumindest offiziell – die Trophäe an Bedeutung verlor, wurden zuerst die Güteklassen abgeschafft. Es wurde nur noch nach Alter gejagt. Als nächstes entlastete man die Behörden, aus dem jährlichen Abschussplan wurde ein dreijähriger. Und schließlich entschloss man sich in einigen Bundesländern, ganz auf diesen Behördenakt zu verzichten. Den Anfang machten Versuchsreviere in Bayern. Als erstes Bundesland entledigte sich Rheinland-Pfalz dann des Abschussplans.
Allerdings fehlte dem Land der Mut, diesen ersatzlos zu streichen. Stattdessen wurde der behördliche Abschussplan zu einem „jagdgenossenschaftlichen“. Dem Beispiel Rheinland-Pfalz folgten nun nahezu alle Bundesländer, sobald sie ihr Jagdgesetz einer Novellierung unterzogen. Mittlerweile wird in sieben Bundesländern planlos auf Rehwild gejagt. Und es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass alle anderen zu gegebener Zeit folgen werden.