Die Fundbüros in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ab sofort streunende Katzen entgegennehmen, sofern diese von einem Jäger gefangen wurden.
Die Fundbüros in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ab sofort streunende Katzen entgegennehmen, sofern diese von einem Jäger gefangen wurden.