Korrektur zu Heft 01/2016 – SAUER 303 weiterhin absolut legal

Wir dürfen alle Besitzer einer SAUER 303 oder all jene, die es noch werden möchten, beruhigen – die schnellste SAUER ist und bleibt legal.

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Korrektur zu Heft 01/2016
SAUER 303 weiterhin absolut legal
In Heft 01/2016 berichteten wir auf Seite 6/7 unter dem Titel „Blanker Aktionismus“ über die Pläne der EU, das Waffenrecht zu verschärfen. Dabei ist uns angesichts der Vielzahl an kursierenden Einschätzungen leider ein gravierender Fehler bei der Beurteilung der EU-Pläne zu den Restriktionen bei halbautomatischen Büchsen unterlaufen. Richtig ist, dass von den EU-Plänen ausschließlich solche halbautomatischen Büchsen betroffen sind, die einer Kriegswaffe ähneln (also die früher so genannten „Anscheinswaffen“) bzw. solche Gewehre, die mit einfachen Mitteln in eine vollautomatische Waffe umgebaut werden können.

Absolut nicht betroffen sind hingegen jagdliche Halbautomaten, wie z. B. die in Deutschland am meisten geführte Selbstladebüchse SAUER 303, die wir unglücklicherweise im Text auch noch namentlich genannt hatten. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen und können alle Besitzer einer SAUER 303 oder all jene, die es noch werden möchten, beruhigen – die schnellste SAUER ist und bleibt legal.
​​​​​​​​​​Ihre Redaktion JÄGER