Ab sofort ist die Jagd mit Schalldämpfer in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen. Entsprechenden Anträgen der Jäger sei statt zu geben.
Jagd mit Schalldämpfer in M-V
Das Innenministerium von Mecklenburg Vorpommern gab folgende Pressemitteilung heraus:
Ab sofort sind in Mecklenburg-Vorpommern Schalldämpfer für die Jagdausübung bei schalenwildtauglichen Langwaffen aus Gründen des Gesundheitsschutzes, unabhängig davon, ob eine Vorschädigung des Gehörs des Antragsstellers vorliegt oder nicht genehmigungsfähig. Einen entsprechenden Erlass des Innenministeriums hat heute Innenminister Lorenz Caffier an die Waffenbehörden des Landes versandt.
Nach dem Waffengesetz muss grundsätzlich ein persönliches Interesse der Jägerin bzw. des Jägers an einer Reduzierung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schießlärm bei der Jagd im Einzelfall nachgewiesen werden, um eine Genehmigung zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen zu erhalten.
Persönliches Interesse wird grundsätzlich vorausgesetzt
Bisher wurde das persönliche Interesse nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn bereits eine Vorschädigung des Gehörs vorlag, von den Waffenbehörden anerkannt. Mit dem neuen Erlass ordnet das Innenministerium nun an, dass künftig mit Antragstellung grundsätzlich von einem persönlichen Interesse auszugehen ist.
„Entgegen der üblichen Darstellung in Hollywood-Filmen entsteht kein leises „Plopp“, wenn mit Schalldämpfern geschossen wird. Der Schussknall ist weiterhin deutlich zu hören, aber eben nicht mehr so extrem gesundheitsschädlich“, erklärt Innenminister Lorenz Caffier. „Von der Neuregelung profitiert vor allem die Gesundheit unserer Jägerinnen und Jäger, aber auch die der Jagdhunde.“
Schalldämpfer mindern den Mündungsknall, indem sie die an der Mündung eigentlich plötzlich austretenden Gase nur nach und nach entweichen lassen. Der Überschallknall des Geschosses wird davon aber nicht berührt, der Schuss bleibt daher für die Umgebung sehr laut und weithin hörbar.
Die Erforderlichkeit eines Schalldämpfers für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen zur Reduzierung der Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist auch weiterhin insbesondere durch die regelmäßige aktive Beteiligung am Jagdbetrieb durch die Jägerin bzw. den Jäger nachzuweisen. Dieser Nachweis wird bei jagdausübungsberechtigten Personen im Sinne des Landesjagdgesetzes durch die Eintragung im Jagdschein erbracht, dass ein Jagdausübungsrecht oder eine Jagderlaubnis zusteht.
Bei abhängig Beschäftigen, wie z. B. Berufsjäger, Mitarbeiter kommunaler oder privater Forstverwaltungen sowie Bediensteten von Forstbehörden und der Nationalparks ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, die eine regelmäßige Mitwirkung im Jagdbetrieb bestätigt.
„Mit dem aktuellen Erlass hat das Innenministerium eine praktikable sowie an der Jagdpraxis orientierte Entscheidung für alle Jägergruppen getroffen, egal ob sie die Jagd beruflich ausüben oder in ihrer Freizeit“, so Innenminister Caffier abschließend.
Jagd mit Schalldämpfer – Welcher soll es sein?
Welche Schalldämpfer es gibt und warum man mit Schalldämpfer nicht nur „gesünder“ für das Ohr schießt, sondern auch besser trifft, haben wir in einem Dauertest herausgefunden.
Übrigens testen auch die JÄGER Leser immer wieder Schalldämpfer. Traditionell einmal im Jahr lassen wir statt unseren Fachautoren sechs JÄGER-Leser in den schottischen Highlands Waffe, Jagdoptik und vieles mehr erproben.