Till Backhaus (SPD) bekräftig das aktuelle Wolfsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Schweriner Landtag verteidigte er den bisherigen Kurs des Umweltministeriums sowie die entstandenen Kosten.
Der Umgang mit dem Wolf ist wie in allen Wolfsregionen auch in Mecklenburg-Vorpommern umstritten und wird emotional diskutiert. Der NDR berichtete über die aktuelle Debatte zum Thema Isegrim im Schweriner Landtag.
So äußerte Beate Schlupp (CDU) in der Landtagsdebatte deutliche Kritik am bisherigen Wolfsmanagement und forderte, „das Land müsse möglicherweise auch mit dem Jagdrecht für Wölfe reagieren“. Linke und Grüne stempelten diese Forderung als Verunsachlichung der Debatte ab und betonten: „Das Land müsse wieder lernen, mit dem Wolf zu leben.“
Hier die Rede der CDU Abgeordneten Beate Schule in ganzer Länge:
„Belegt sind laut Ministerium zwei Rudel in der Lübtheener und der Ueckermünder Heide“, wird das Ministerium weiter im NDR zitiert.
Immerhin liegen zwischen diesen beiden Rudeln 200 Kilometer Luftlinie. Viel Platz für Isegrim. Und so wurden einzelne Tiere in der Ruppiger und Retzower Heide und im Sternberger Seeland gesichtet. Eines aber ist sicher, Isegrim schlägt Löcher in die Staatskasse.
„Bisher habe es 32 Angriffe durch Wölfe gegeben. Insgesamt wurden dabei 154 Nutztiere getötet und 46 weitere verletzt. Das Land habe den Eigentümern dafür rund 35.000 Euro Schadenersatz gezahlt“, äußerte sich der Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns. Zudem hätte das Land den Nutztierhaltern bis dato 100.000 Euro für die Förderung von Schutzmaßnahmen zugestanden, etwa zum Zaunbau.
Zusätzlich gibt es derzeit rund 50 „Wolfsbetreuer“, die von sieben Gutachtern unterstützt werden. Diese arbeiten zwar ehrenamtlich, aber ihre Ausbildung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt und Naturschutz auf Staatskosten, wie die Ostsee-Zeitung ergänzt.
Im Anschluss an die Debatte kam laut NDR ein Vorschlag zur Güte vom Karower Schaf- und Ziegenzuchtverband. Dessen Verbandsvorsitzender Jürgen Lückhoff forderte, das gesamte Bundesland zum Wolfserhaltungsgebiet zu erklären. Die Idee dahinter sei die Gleichbehandlung aller Nutztierhalter, diese könnten dann jederzeit auf die Förderung von Präventionsmaßnahmen zurückgreifen.
„Tierschutz gehe vor Entschädigung“, wird Lückhoff in diesem Zusammenhang zitiert.
Ob es tatsächlich um das Tierwohl geht oder monetäre Beweggründe hinter diesem Vorschlag stecken, bleibt Auslegungssache. Angesichts der eindeutigen Formulierung im Wolfsmanagementplan dürfte zumindest die bis dato vom Ministerium zur Verfügung gestellte Summe zu Präventionsmaßnahmen nicht reichen.
„Im Falle von Präventionsmaßnahmen können Zuwendungen von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für über die Anforderungen des Grundschutzes hinausgehende Maßnahmen innerhalb des Wolfsgebietes gewährt werden.“