Brandenburg erteilt Genehmigungen für Schalldämpfer
Dem Beispiel Bayerns folgend hat nun auch das Innenministerium Brandenburgs angeordnet, von Jägern und Jägerinnen beantragten Schalldämpfergenehmigungen grundsätzlich stattzugeben.
Bis dato konnten in Brandenburg nur Berufsjäger und Forstbeamte in Einzelfällen den Schalldämpfer für ihre Jagdwaffen verwenden, Anträge von Nicht-Berufsjägern wurden abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Minden sah dies in zweiter Instanz als begründet und gab dem Waidmann Recht.
Durch die Reduzierung des Schussknalls unter die gesetzliche Lärmemissionsgrenze von 137dB ist die Verwendung eines Schalldämpfers medizinisch durchaus begründbar. Auch ein Gehörschutz kann im Vergleich 20-30dB von Geräuschen wie dem Schussknall senken, ist aber nicht für alle Jäger und Jagdarten geeignet. Technisch gesehen blendet ein aktiver Gehörschutz Geräusche nicht aus, sondern verstärkt ab 82dB die Geräuschkulisse nicht mehr.