Wuppertal: Jagdgegnerin lässt Privatwald befrieden

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Das Urteil ist rechtskräftig: auf den 1,3 Hektar Wald wird künftig keine Jagd ausgeübt. (Foto: Pixabay.com)

Eine Waldbesitzerin möchte die Jagd auf ihrem Grundstück in Wuppertal unterbinden. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf setzt sie das Jagdverbot durch.

Die Besitzerin eines Waldgrundstückes in der Stadt Wuppertal möchte die Jagd auf ihrem Grund und Boden untersagen. Die Jagd-Gegnerin möchte aus ethischen Gründen nicht, dass Tiere auf ihrem Grundstück getötet werden.  Als die Stadt dagegenhielt, zog die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf – und bekam Recht.

Rechtslage der Jagd

In Deutschland ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer ist automatisch auch Inhaber des Jagdrechts, nicht jedoch des Jagdausübungsrechtes. Lediglich der Inhaber eines Eigenjagdbezirkes mit einer minimalen Größe von 75 Hektar zusammenhängender Fläche ist berechtigt, die Jagd dort auszuüben. Bei kleineren Flächen bildet sich eine Jagdgenossenschaft, welche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Eigentümer ist als Jagdrechtsinhaber auch zur Hege verpflichtet.

Ausnahmeregelung

Im Jahr 2013 eine Ausnahmebestimmung zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingeführt. Diese besagt, dass ein Eigentümer sein Grundstück aus Gründen des Gewissens befrieden kann. Dort darf dann nicht mehr gejagt werden. Solch eine Befriedung ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft. Das Bundesjagdgesetz wurde daraufhin angepasst.

Gefährdet die Befriedung einer Fläche die Nachfolgenden Punkte des Bundesjagdgesetzes, so wird sie versagt.

  1. der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie der Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen,
  2. des Schutzes der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vor übermäßigen Wildschäden,
  3. des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  4. des Schutzes vor Tierseuchen oder
  5. der Abwendung sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stadt Wuppertal lenkt ein

Im Fall der Besitzerin des Grundstückes in Wuppertal wird die Jagd nun auf der 1,3 Hektar großen Fläche ruhen. Zu Beginn hielt die Stadt dagegen. Es sei nötig, den Wildbestand zu kontrollieren und Rehe zu schießen, da sonst eine Wiederaufforstung gefährdet sei. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Dame Recht. Die Stadt lenkte daraufhin ein und lässt den Jagdpachtvertrag zum 1. April 2029 auslaufen.