Wolf und ASP beschäftigen Deutschen Jagdrechtstag

Vom 4. bis zum 9 November trafen sich die Größen der deutschen Jagdjuristerei zum Deutschen Jagdrechtstag in Berlin, um aktuelle Themen zu besprechen. 

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© Hertl/DJV

Vom 4. bis zum 9 November trafen sich die Größen der deutschen Jagdjuristerei zum Deutschen Jagdrechtstag in Berlin, um aktuelle Themen zu besprechen. 

Vor allem der Wolf und die ASP stellen die Rechtssprechung vor neue Herausforderungen.

Text: PM DJV

Neue Entwicklungen beschäftigen Jagdrechtstag

Vom 4. bis zum 9 November trafen sich die Größen der deutschen Jagdjuristerei zum Deutschen Jagdrechtstag in Berlin um aktuelle Themen zu besprechen. 

© Symbolbild Pixabay

Der Deutsche Jagdrechtstag hat bei seiner jährlichen Tagung in Berlin zu aktuellen jagdrechtlichen Fragen mit Empfehlungen ein Resümee seiner Beratungen gezogen. Im Rahmen der Veranstaltung befassten sich die Teilnehmer mit neuen Entwicklungen im Jagdrecht von Bund und Ländern sowie in zugehörigen Rechtsgebieten.

Die Vorträge und Diskussionen thematisierten unter anderem Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Rückkehr des Wolfes sowie Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, der Fangjagd und des Umgangs mit Wildtieren in der Stadt. An der Tagung nahmen rund 70 Experten teil, insbesondere Rechtsanwälte sowie Vertreter von Politik, Behörden, Gerichten und Verbänden.

Jagdrechtstag empfiehlt Änderungen an Jagd-  und Waffengesetzen

Für die Bundespolitik hat der Jagdrechtstag konkrete Empfehlungen vorbereitet. Unter anderem  soll die Entnahme von Wölfen, Schalldämpfer für alle Jäger und einheitliche Regelungen zum Schießnachweis gesetzlich verankert werden.

Text: PM Deutscher Jagdrechtstag e.V.

I. Waffenrecht: 

Vom 4. bis zum 9 November trafen sich die Größen der deutschen Jagdjuristerei zum Deutschen Jagdrechtstag in Berlin um aktuelle Themen zu besprechen. 

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1. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, das Waffengesetz dergestalt zu ändern oder durch diesbezügliche Vollzugshinweise klarzustellen, dass entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in minder schweren Fällen von § 5 Abs 1 Nr.2 WaffG nur deutlich geringere Sperrfristen (z.B. zwischen 3 und 30 Monaten) anzuordnen sind. Ein minder schwerer Fall wird in der Regel anzunehmen sein, wenn ein geringfügiger Verstoß gegen jagd- oder waffenrechtliche Bestimmungen vorliegt, der auf einem einmaligen Augeblicksversagen einer ansonsten gesetztestreuen Person zurückzuführen ist und zu keiner wesentlichen konkreten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geführt hat.

2. Der Deutsche Jagdrechtstag fordert den Bund auf, im Zuge der anstehenden Novelle des WaffG § 13 dahingehend zu ergänzen, dass ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz langwaffentauglicher Schalldämpfer für alle Jäger besteht. Der Deutsche Jagdrechtstag hält dies zum Schutz der Gesundheit aller Jagdbeteiligten für geboten. Noch bestehende jagdrechtliche Verwendungsverbote in einzelnen Bundesländern sind zu streichen. Der Deutsche Jagdrechtstag teilt die Auffassung des Bundeskriminalamtes, dass eine restriktive Erteilungspraxis aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht geboten ist.

II. Wolf

Der Deutsche Jagdrechtstag unterstützt die Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen zur Wolfsproblematik (BR-DRS 481/18 v. 12.10.2018). Der Gesetzgeber wird aufgefordert, hinsichtlich zukünftiger Regelungen zu Monitoring und Management des Wolfes alle Betroffenen, also neben Nutztierhalten und Grundeigentümern auch die Jagdausübungsberechtigten, wegen ihrer von Art. 14 GG geschützten Rechtsposition zu berücksichtigen. Dies kann durch eine Regelung entsprechend § 28a BJagdG oder indem der Wolf § 2 BJagdG i.V. mit einer Managementklausel entsprechend § 16 FFH-RHL unterworfen wird, erfolgen.

III. Bundesjagdgesetz

Vom 4. bis zum 9 November trafen sich die Größen der deutschen Jagdjuristerei zum Deutschen Jagdrechtstag in Berlin um aktuelle Themen zu besprechen. 

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Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, wie im Koalitionsvertrag Anfang des Jahre 2018 vereinbart, in dieser Legislaturperiode bundeseinheitliche Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Munition bei der Jagd (Bleiminimierung bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hinreichenden Tötungswirkung), einheitliche Anforderungen an die Jäger  und Falknerausbildung und -prüfung sowie hinsichtlich eines Schießübungsnachweises für die Teilnahme an Bewegungsjagden.