Wolf am Werk? Möglicher Wolfsriss tötet neun Tiere

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© Unsplash/Анатолий Чесноков

In Ehmkendorf im Landkreis Rostock könnte ein Wolf mehrere Tiere gerissen haben. Eigentlich war die Koppel durch einen Elektrozaun geschützt. Ein Gutachten soll nun die genaueren Umstände zu dem Vorfall klären.

Mehrere Schafe auf Koppel im Landkreis Rostock gerissen: War ein Wolf verantwortlich?

In der Nacht zum Mittwoch (16. April 2025) könnte es im Ehmkendorf im Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) zu einem Wolfsriss gekommen sein. Der Schäfer, dem die Tiere gehörten, fand auf seiner Koppel mitten im Ortsteil das Massaker vor. Vier Schafe lagen dort am Morgen tot, zwölf weitere waren schwer verletzt. Fünf der verletzten Tiere musste der Schäfer aufgrund der schwerwiegenden Verletzungen einschläfern lassen. Ein Schaf ist zusätzlich verschwunden. Besonders prekär: Die meisten der gerissenen Tiere waren hochtragende Mutterschafe. Könnte ein Wolf die Tiere getötet haben?

Gutachten steht noch aus: Anzeichen sprechen für einen Angriff durch den Wolf

Einige Anzeichen deuten deutlich daraufhin, dass ein Wolf für die Verletzungen verantwortlich ist. Alle betroffenen Tiere weisen den Kehlbiss auf, der typisch für den Angriff durch einen Wolf ist. Auch in diesem Fall haben Herdenschutzmaßnahmen die Tiere nicht retten können. Denn die Koppel ist mit einem Elektrozaun geschützt, der den Vorgaben zur Wolfsabwehr entspricht.

Bereits der dritte Riss in zwei Wochen: Schafhalter fordert zum Handeln auf

Ein Rissgutachter hat bereits Proben der verstorbenen Schafe genommen, um herauszufinden, ob ein Wolf für die Risse verantwortlich ist. Der Riss ist der mittlerweile dritte innerhalb von zwei Wochen. Der Schafhalter hat deshalb die Nase voll: Er will, dass das Tier als Problemwolf eingestuft und zum geregelten Abschuss freigegeben wird. Mit den derzeitigen Planungen, den Schutzstatus des Wolfes in Deutschland herabzusenken und damit auch die Entnahme der Tiere zu erleichtern, könnten Tierhalter in solchen Fällen schneller entlastet werden. Diese Änderung beruht auf den Abänderungen in der Berner Konvention, nach denen der Wolf nicht mehr als „streng geschützt“ gilt.