Auf dem Bundesjägertag 2015 in Dresden verabschiedete der DJV eine neue Wolfposition. Die Politik sei dazu angehalten, dass von Jägern und Nutztierhaltern schon lange geforderte grenzübergreifende Monitoring der Wölfe einzurichten.
Zusätzlich müsse der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden, da sein Bestand nicht als gefährdet eingestuft werden könne und nur so auf verhaltensauffällige Tiere in letzter Konsequenz reagiert werden könne. Damit verleiht der DJV der Forderung von Pferdezuchtverbänden, Landesjagdverbänden und Nutztierhaltern Nachdruck.
Zurecht, bedenkt man die Häufung von Wolfssichtungen in Siedlungsnähe und die wachsende Anzahl von Rissen, gegen die sich die Halter von Weidevieh kaum zur Wehr setzten können. Die Diskussion um Isegrim hatte in den letzten Wochen durch Begegnungen mit der Graupfote an Brisanz deutlich zugenommen, da dieser in Einzelfällen immer weniger Scheu zeigte.
Nachfolgend die Pressemitteilung des DJV:
Deutscher Jagdverband positioniert sich zum Wolf
Jäger verabschieden neue Wolfsposition
(Berlin, 19. Juni 2015) Der Wölfe haben sich in Deutschland etabliert und erschließen mit zunehmender Geschwindigkeit neue Lebensräume, der jährliche Zuwachs liegt kontinuierlich bei über 30 Prozent. Nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) ist ein genetischer Austausch des deutsch-westpolnischen Vorkommens mit dem nordosteuropäisch-baltischen Wolfsvorkommen gewährleistet. Bereits 2009 wanderte beispielsweise der besenderte Wolf „Alan“ von der Lausitz 1.500 Kilometer bis Weißrussland. Der DJV fordert die Bundesregierung auf, ein gemeinsames Wolf-Monitoring mit Polen und dem Baltikum aufzubauen sowie die genetischen Untersuchungen zu vereinheitlichen und zu intensivieren. Mittelfristiges Ziel muss ein gemeinsames, grenzüberschreitendes Management sein. „Der Wolf kennt keine Ländergrenzen. Sein günstiger Erhaltungszustand – bezogen auf das Verbreitungsgebiet von Deutschland über Polen, das Baltikum und darüber hinaus – ist bereits erreicht“, betonte Dr. Gert Dittrich, DJV-Präsidiumsmitglied. Der Wolf solle baldmöglichst aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt werden. Dies sei eine folgerichtige rechtliche und wildbiologische Konsequenz der dynamischen Ausbreitung des Wolfes.
Die Verantwortlichen von Bund und Ländern fordert der DJV auf, sich schon jetzt damit auseinanderzusetzen, wie die zunehmende Wolfspopulation künftig auf einem stabilen, den Lebensraumbedingungen angepassten Niveau gehalten werden kann. „Wenn wir die Sorgen der betroffenen Menschen nicht ernst nehmen, schwindet die Akzeptanz für den Wolf rapide, wie bereits jetzt regional zu beobachten ist“, sagte Dittrich. Die bestehenden Ausnahmegenehmigungen der FFH-Richtlinie müssen laut DJV konsequent angewendet werden. Dabei sind unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes bedeutende, zum Erhalt der Landschaft erforderliche Bewirtschaftungsformen – etwa die Weidewirtschaft im Alpenraum und die Deichbeweidung von Schafen – vorrangig zu bewerten.
Der DJV plädiert zudem für eine verstärkte, sachorientierte Öffentlichkeitsarbeit: Die Bevölkerung muss künftig aktuelle, sachliche Informationen und Hilfestellungen zum Umgang mit dem Wolf erhalten. Hierfür ist laut DJV eine bundesweite Koordinierungsstelle notwendig, die das Know-how der Jäger einbezieht. Dies gilt insbesondere für verhaltensauffällige Wölfe und deren Vergrämung. Als letztes Mittel darf das Töten verhaltensauffälliger Tiere aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht tabuisiert werden. Einzeltiere, die sich bis auf wenige Meter Menschen nähern, gefährden die Akzeptanz der gesamten Art. „Der Wolf wird zum Lackmustest für Artenschutz und Politik“, so Dittrich.
Jäger übernehmen bereits Verantwortung, indem sie aktiv das Wolf-Monitoring der Bundesländer unterstützen. Erst im Januar dieses Jahres hat der DJV 100 Wildkameras für Wolfsbeauftragte zur Verfügung gestellt, um gezielt Hinweise auf Wolfsvorkommen zu erhalten.