Wolf verfolgt Mädchen auf ihrem Pony in NRW

Eine junge Reiterin, die mit ihrem Pony und ihrem Hund unterwegs war, wurde von einem mutmaßlichen Wolf verfolgt.

Unknown

Foto: Symbolbild Redaktion

Im nordrhein-westfälischen Wermelskirchen musste eine junge Reiterin hautnah erleben, wie ein mutmaßlicher Wolf sich äußerst untypisch verhielt.

Wolf zeigte keine Scheu vor Mensch und Tier

Das 14-jährige Mädchen war mit seinem Pony und dem Familienhund unterwegs, als ihr nach eigenen Angeben ein Wolf über den Weg lief. Er verfolgte sie ohne Scheu über gut 200 Meter. Dabei näherte sich ihr das Raubtier auf bis zu 30 Meter an, zeigte aber keinerlei aggressives Verhalten.

Die junge Reiterin hat instinktiv richtig gehandelt. Sie ist vom Pferd abgestiegen und hat ihren Hund an die Leine genommen. Dann hat sie versucht, den vermeintlichen Graurock zu verscheuchen.

Kotprobe wird noch analysiert

Bisher steht noch nicht abschließend fest, ob es sich wirklich um canis lupus gehandelt hat, eine Kotprobe wird noch analysiert. Dass es „nicht so ganz unwahrscheinlich ist, dass es sich bei dem gesichteten Tier um einen Wolf gehandelt haben könnte“, zeige ein Blick auf die bestätigten Wolfsnachweise in Nachbarkommunen, so Rainer Deppe (CDU). Im Umkreis hat es nachgewiesene Wölfe auf Wildkameras gegeben, ebenso sind Nutztiere den Grauröcken zum Opfer gefallen.

Was tun bei einer Begegnung mit dem Wolf?

Versuchen Sie bei einer Begegnung nicht, sich dem Wolf zu nähern, ihn möglicherweise sogar anzufassen oder ihn zu füttern. Am besten bleibt man stehen und wartet ab, bis das Tier sich zurückzieht. Wenn man selbst den Abstand vergrößern möchte, sollte man langsam zurück gehen.

Man kann das Raubtier auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht, es zum Beispiel laut ansprechen, in die Hände klatschen oder mit den Armen winken. Sollte man einen Hund dabei haben, sollte dieser unbedingt angeleint werden.

Die Wolfsverordnung erlaubt den Abschuss

Die 2022 in Kraft getretene Wolfsverordnung erlaubt die Entnahme eines Wolfs, wenn das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bestätigt, dass das entsprechende Tier einen Menschen verletzt hat, ihn unprovoziert verfolgt hat oder sich ihm gegenüber in sonstiger Weise unprovoziert aggressiv gezeigt hat und sich nicht verscheuchen oder vergrämen lässt.