Normalerweise gelten die Wölfe als scheue Waldbewohner. Doch der Munsteraner Wolf Kurti, offiziell als MT06 bekannt, zeigte ein gänzlich gegenteiliges Verhalten, wurde schließlich als Problemwolf eingestuft und zum Abschuss freigegeben.
Das Raubtier kam Menschen immer wieder sehr nah und zeigte dabei kaum Scheu. Nach dem Übergriff „Kurti’s“ auf einen Haushund war es endgültig genug und die Diskussion um den Problemwolf führte schließlich zu dem Ergebnis, dass das Tier der Wildbahn entnommen wurde.
Wolf Kurti soll betäubt werden
Eigentlich war der Plan des niedersächsischen Umweltministeriums den Wolf zu betäuben und in ein Gehege zu verbringen. Nach erheblicher Kritik an diesem Plan, die von Seiten mehreren Naturschutzverbänden sowie der Landersjägerschaft kam und ihn als „Tierquälerei“ bezeichnete, wurde er verworfen.
Mehrfach betonte Stefan Wenzel in diesem Zusammenhand, dass die Sicherheit des Menschen immer an erster Stelle stehe und die Tötung des Raubtieres nur das letzte Mittel der Wahl sei.
Daher wurde sogar ein schwedischer Wolfsexperte eingeflogen und hinaus geschickt um zu versuchen, das scheulose Tier mit Hilfe von Klatschen, Rufen von den Menschen fernzuhalten. Wiederrum ohne Erfolg. Für den Einsatz von Gummigeschossen kam man aber nicht nah genug an den Wolfsrüden heran.
Die Entscheidung: Wolf Kurti alias MT06 wird geschossen
Deshalb fiel schließlich der Entschluss durch Umweltminister Stefan Wenzel (Die GRÜNEN) den Wolf „Kurti” zum Abschuss freizugeben. Nachdem der Problemwolf MT6 am Mittwochabend den 27. April 2016 in der Lüneburger Heide bei Bad Fallingbostel geschossen wurde, gab es auch schon direkt eine erste Strafanzeige gegen Minister Wenzel.
Bettina Jung, Vorsitzende der Hamburger Tierschutzpartei Ethia sah Wenzels Entscheidung, Wolf Kurti alias MT06 der Natur letal zu entnehmen, als einen Verstoß gegen das Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz an.
Die Hannoversche Allgemeine berichtete, dass es nach dieser ersten Anzeige an Umweltminister Stefan Wenzel, zu insgesamt 140 weiteren Anzeigen gegen den Umweltminister gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft beschloss allerdings, den Fall nicht weiter zu verfolgen, da das Umweltministerium bereits ausreichend dargelegt habe, dass eine Abschussfreigabe des Wolfes gut begründet und alternativlos gewesen sei. Dadurch gäbe es auch kein Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutz- oder gar Naturschutzgesetz. Letztendlich wurden alle Verfahren eingestellt.
Bundesweit einmaliger Vorgang
Dennoch sind viele Menschen weiterhin verärgert über den Abschuss des Wolfes, der bundesweit der erste Fall dieser Art war. Selbst nach der Einstellung des ersten Verfahrens kam es nun laut Staatsanwältin Kathrin Söfker, zu ungefähr 30 weiteren Anzeigen gegen den Umweltminister Stefan Wenzel.
Da die Anzeigen aber zu keinem weiteren Anhaltspunkt geführt haben, ist die Staatsanwaltschaft sich einig, das Verfahren weiterhin als eingestellt zu betrachten.