Ob der Abschuss von Wölfen straffrei bleiben kann, hängt immer von den Umständen ab.
FDP-Größe und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki hat sich in einem Gutachten genau damit beschäftigt.
Bei Notwehr: Abschuss von Wölfen straffrei?
Der Bauernverband Brandenburg hat ein rechtliches Gutachten erstellen lassen, das von einiger Brisanz ist. Das Gutachtet bewertet, ob ein Wolf straffrei getötet werden kann, wie unter anderem Lausitzer Nachrichten und Märkische Allgemeine berichten.
Politikgröße Wolfgang Kubicki erstellt Gutachten
Seit der Wolf in Deutschland wieder seine Runden zieht, mussten Bauern hilflos zusehen, wie Isegrim ihre wertvollen Weidetiere reißt. Für den Bauernbund hat der Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki der Sozietät Kubicki & Schöler nun ein höchst interessantes Kurzgutachten erstellt.
Der renomierte Strafrechtler und langjähriger FDP Spitzenpolitiker hat für den Verband eine brisante Frage untersucht: Dürfen Wölfe, die ein Weidetier von besonderem materiellen oder ideellen Wert angreifen, als letzte Möglichkeit in Notwehr getötet werden? Und geht der Tierhalter in diesem Falle straffrei aus? Nach dem Ergebnis des Rechtsgutachtens aus der Kanzlei Kubicki & Schöler sei unter besonderen Voraussetzungen durchaus Straffreiheit gegeben.
Wenn zum Beispiel künftig auf einer Weide Unruhe aufkomme, könnte der Bauer oder Jäger sich mit einem möglichen Zeugen vor Ort begeben und versuchen, den Wolf mit allen Mitteln zu vertreiben. Gelingt dies nicht und der Wolf würde versuchen, etwa ein wertvolles Gelbvieh anzugreifen, müssten beide – vorausgesetzt der Bauer hat einen Jagdschein – nicht mehr tatenlos zusehen.
Bauernbund Brandenburg stellt Musterklage in Aussicht
Wer also ein wertvolles Zuchttier verteidigt, geht nach unserer Rechtsauffassung straffrei aus“, erläutert Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung in Leibsch jene neue Situation, die den Weidetierhaltern in Brandenburg mehr Rechtssicherheit geben soll.
Wolfgang Kubicki macht allerdings mehrfach darauf aufmerksam, „dass der Schutz für den Wolf einen sehr hohen Stellenwert hat und er keine Notwehr bei Tieren rechtfertigt, die leicht zu ersetzen sind. Anderes gilt jedoch für Tiere von besonderem Wert.“ Jung, dessen Bauernbund 450 Tierhalter im Land vertritt, stellt unterdessen eine Musterklage in Aussicht.
Der Bauernbund werde dem ersten Landwirt oder Jäger, der wegen der Tötung eines Wolfes unter den beschriebenen Gegebenheiten angeklagt werden sollte, die Prozesskosten bezahlen. Und Kubicki, der das Gutachten kostenfrei angefertigt habe, stehe in diesem Fall für die Verteidigung zur Verfügung.
Wolfsbeauftrager des BUND sieht Gutachten kritisch
Der Wolfsbeauftragte des Brandenburger BUND Markus Bathen sieht das Gutachten als rein juristische Betrachtung, die mit der Realität wenig zu tun habe.
Gegenüber der Lausitzer Rundschau betonte er, dass Wölfe bei Vergrämungen ihre Beute nicht bis zuletzt verteidigen würden. „Sie treten eher den Rückzug an“, erklärt Bathen und fügt hinzu: „Einen in dem Gutachten angenommenen Fall werden die Juristen wohl nie erleben.“
Bauernverband und Kubicki fordern Abschussquoten für Wolf
In einem sind sich der Bauernverband und die FDP Größe einig: Der Wolf muss in Deutschland reguliert werden. Der Bauernverband trommelt schon länger für eine Aufnahme des Wolfes ins deutsche Jagdrecht mit allem was dazugehört. Der Wolf soll eine Schonzeit, aber auch eine Jagdzeit und Abschussquote bekommen.