Im Landkreis Rostock kam es zu einem Wildunfall, der hohe Schäden mit sich zog. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag war ein 18-jähriger Fahrer mit seinem Auto auf der Landstraße 10 zwischen Anna Luisenhof und Clausdorf unterwegs, als er bei einem Wildunfall leicht verletzt wurde.
Der 18-Jährige war laut Polizeibericht zwei Rehen ausgewichen, die auf der Fahrbahn standen. Nach dem Ausweichmanöver stieß er in die Leitplanke, bevor er mit seinem Wagen schlussendlich im Straßengraben landete. Wegen der Bergung des Fahrzeugs war die Landstraße 10 in Fahrrichtung Rostock für etwa zweieinhalb Stunden gesperrt.
Wildunfall: Fahrer weicht Rehen aus
Der Sachschaden liegt Schätzungen zufolge bei circa 12.500 Euro. Der Vorfall zeigt dennoch, wie gefährlich das Ausweichen von Wildtieren in solchen Situationen sein kann. Dabei ist der Ausweichreflex vor einer Kollision erstmal absolut nachvollziehbar: Bei Tempo 100 schlägt ein Reh, welches 20 Kilo wiegt, mit der Wucht einer halben Tonne gegen das Auto. Bei größeren Wildtieren wie Wildschweinen oder Rothirschen ist der Aufprall bei einem Wildunfall dementsprechend noch härter.
Doch ein Ausweichmanöver kann deutlich schwerwiegendere Folgen haben als der Zusammenstoß mit einem Wildtier. Denn der unkontrollierte Zusammenprall mit Bäumen oder Pfeilern am Straßenrand kann eine ebenso große Gefahr darstellen, laut Bußgeldkatalog ist es sogar weitaus gefährlicher, gegen einen Baum zu fahren als gegen ein Wildtier. Wer auf die Gegenfahrbahn ausweicht, oder beim Umlenken die Kontrolle verliert, gefährdet zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer. Es gilt daher, so schwer es ist: Wenn ein Wildunfall nicht vermeidbar ist – Lenkrad festhalten, keine abrupten Richtungswechsel, abbremsen. Denn auch bei einem Ausweichmanöver ist weder das Wohlbefinden der beteiligten Personen noch das der Wildtiere gesichert.
Frage nach dem Versicherungsschutz bei Ausweichen von Wildtieren
Zusätzlich interessant ist auch die Frage nach der Versicherungslage. Wie die ERGO berichtet, unterliegt ein Wildunfall bei Kollision mit einem Wildtier grundsätzlich der Teilkasko-Versicherung. Wer allerdings einem Wildtier ausweicht und daraufhin einen Unfall verursacht, kann den Anspruch auf die Teilkasko verlieren.