Das Live-Webinar zum Wildschaden

Fragen zu Wildschaden? Aber Sie haben keine Lust, direkt hunderte Euro für einen Rechtsanwalt zu bezahlen? Das JÄGER-Webinar zum Wildschaden ist die Lösung!

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© Lucas v. Bothmer Das kann teuer werden. Die Sauen haben ordentlich auf der Wiese gebrochen.

Bei Wildschaden rumort es vielen deutschen Jägern im Bauch. Wer muss zahlen? Und wie viel?

Wir helfen im JÄGER Live-Webinar. Fragen Sie den Jagdrechts- und Wildschadensexperten Markus Schuck, was Sie schon immer wissen wollten. Live im Webinar werden ihre Fragen kompetent beantwortet.

Ihre Fragen zum Wildschaden beantwortet

Markus Schuck ist Verfasser des bekanntesten, deutschen Kommentars zum Jagdrecht und Mitglied im Vorstand des deutschen Jagdrechtstag.

Er gilt als einer der größten, bundesweiten Fachleute in der komplexen Materie des Jagdrechts.

Insbesondere in der dynamischen Wildschadensproblematik hat sich der Koblenzer Rechtsanwalt Koryphäenstatus erworben. Wenn Sauen brechen und Rotwild schält, weiss der Experte was auf Sie zukommt. Gemeinsam gehen wir im Seminar auf die Wildschadens-Probleme ein.

Gemeinsam mit Markus Schuck wird die Redaktion die typischen Stolperfallen des Feldjägers durchspielen – stellen Sie Herrn Schuck Ihre brennendsten Fragen – und lassen Sie uns gemeinsam klüger werden – bevor es teuer wird!

Melden Sie sich >>hier<< für das Webinar an

18.06.2020 live im Netz

Am 18.06.2020 findet das Webinar ab 18:00 Uhr MSEZ statt. Schalten Sie sich bequem von ihrem Schreibtisch oder Wohnzimmer dazu. Ihre Fragen können Sie anonym oder nicht anonym per Chat stellen. Ihren Fall behandeln wir so diskret, falsch erwünscht.  Unsere Moderatoren sorgen dafür, dass jeder eine Chance bekommt, seine Frage zu stellen.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz, denn die Plätze sind limitiert!

 10 % günstiger für Abonnenten

Für Abonnenten des gedruckten Jägers wird der Preis um 10€ reduziert. Bitte kontaktieren Sie uns dazu VOR dem Ticketkauf per E-Mail an webinar@jaegermagazin.de mit dem Stichwort „Rabatt“ und Ihrer Abonummer und Adresse. Die Abonummer finden Sie auf Ihrem Adressaufkleber.

Wildschaden in Deutschland

Das Wildschadensersatzrecht ist derzeit in den §§ 29 ff. Bundesjagdgesetz normiert. Hiernach hat die Jagdgenossenschaft den durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursachten Schaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, zu ersetzen. Der Jagdpächter, der die betreffende Jagd gepachtet hat, ist im Regelfall im Jagdpachtvertrag verpflichtet, den Ersatz des Wildschadens teilweise oder ganz zu übernehmen. Jagdpachtverträge beinhalten heute zunehmend eine Wildschadenspauschale.