Wilderer will Polizei hinters Licht führen – doch der Schuss geht völlig nach hinten los

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Ein 39 Jahre alter Mann wurde der Wilderei überführt, nachdem er ein totes Reh vom Unfallort verschwinden ließ. Foto: Unsplash/Hans Veth

In der vergangenen Woche kam es für die Polizei Steinfurt zu einem skurrilen Fall: Was als durch einen Wildunfall ausgelösten Routine-Einsatz begann, endete mit der Überführung eines 39-jährigen wegen Wilderei.

Fall begann als alltäglicher Wildunfall-Einsatz

Ein 46-jähriger Mann aus Ibbenbüren in Nordrhein-Westfalen kollidierte am Dienstagabend gegen 20:25 Uhr im Bereich Tecklenburger Damm/Holthauser Straße mit einem Reh. Während die Streifenwagenbesatzung, die den Einsatz bekam, den Unfall aufnahm, erschien ein 39-jähriger Tecklenburger an der Unfallstelle, der sich als Freund des Fahrers vorstellte und Hilfe anbieten wollte.

Nachdem die Beamten den Vorfall dokumentiert hatten, informierten sie den Jagdausübungsberechtigten, damit dieser sich um das verendete Tier kümmert. Etwa eine Stunde später meldete er der Polizei jedoch, dass am Unfallort kein Reh zu finden sei.

Wilderer gaukelt Unfall vor

Gegen 23:10 Uhr wurde die Polizei dann erneut zu einem Wildunfall gerufen. Vor Ort trafen die Beamten auf genau den 39-jährigen, der auch bei dem ersten Unfall als Helfer aufgetreten war. Diesmal gab er an, selbst einen Wildunfall gehabt zu haben. Neben seinem Fahrzeug, das nur leichte Beschädigungen am Kühler aufwies, lag ein totes Reh im Straßengraben. Die Beamten konnten zweifelsfrei feststellen, dass es sich um das Reh vom ersten Unfall handelte. Zudem entdeckten sie im Kofferraum des 39-jährigen Spuren, die darauf hindeuteten, dass das Tier in diesem transportiert worden war. Aus einem alltäglichen Einsatz wurde also plötzlich ein Wilderei-Fall.

Vermutlich probierte der Mann, einen schon vorher entstandenen Schaden über den inszenierten Wildunfall bei seiner Versicherung geltend zu machen. Im Zuge dessen nahm er den Tatbestand der Wilderei in Kauf. Statt einer Versicherungsbestätigung für den Wildunfall erhielt der Mann nun also eine Strafanzeige.

Die Polizei Steinfurt veröffentlichte die Informationen am 19.08.2024 um 09:57 Uhr.

Was ist Wilderei?

Wilderei ist in Deutschland gemäß § 292 des Strafgesetzbuches eine Straftat. Der Tatbestand der Jagdwilderei ist erfüllt, wenn jemand unter Missachtung des Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder es sich oder einem Dritten aneignet. Darüber hinaus besteht der Tatbestand auch, wenn jemand eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört.