Der Waldbrand droht in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Besonders jetzt müssen die Regeln für
Mehrere Bundesländer kurz vorm Waldbrand
Angesichts der Hitzewelle hat der Deutsche Wetterdienst erneut für weite Teile Brandenburgs, für Teile von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrandgefahrenstufe 5 und damit die höchste Stufe ausgerufen. Auch für einige Regionen in Niedersachen, Thüringen, Hessen und Bayern gilt höchste Waldbrandgefahr. Seit Jahresanfang wurden in Brandenburg 220 Waldbrände registriert. 885 Hektar waren betroffen, rund 750 Hektar wurden Anfang Juni bei dem bislang größten Waldbrand der vergangenen Jahrzehnte in Brandenburg in der Nähe von Jüterbog in Mitleidenschaft gezogen.
Waldbrände verursachen große Schäden
„Aufgrund der Hitze und der anhaltenden Trockenheit sollten Waldbesucher besonders vorsichtig sein“, sagte Hans Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Bereits ein Funke reicht, um einen schweren Brand zu entfachen und damit auch Menschenleben zu gefährden.“
Darüber hinaus machte von der Marwitz deutlich, dass ein Wald, der durch einen Brand beschädigt oder vernichtet wurde, nicht zu ersetzen sei. „Wälder wachsen über Generationen. Daher braucht es viele Jahrzehnte, bis ein zerstörter Wald wieder nachgewachsen ist.“ Auch werden jahrelange Investitionen in den Waldumbau zerstört, wenn gerade junge Bäume verbrennen.
Leichtsinniges Verhalten verursacht die meisten Waldbrände
Ein großer Teil der Waldbrände ist auf leichtsinniges Verhalten oder sogar Brandstiftung zurückzuführen. Daher weist die AGDW Waldbesucher darauf hin, in Tagen anhaltender Trockenheit besondere Vorsicht walten zu lassen. So solle darauf geachtet werden, beim Spaziergang durch den Wald selbst keinen Brand zu verursachen. Dazu zähle, das Rauchverbot im Wald zu beachten, keine Zigaretten aus dem Fenster zu werfen, keinen Müll im Wald zu entsorgen oder das Auto nicht im Wald oder in Waldnähe zu parken. Der Katalysator kann bereits ein Feuer entfachen.
Der AGDW-Präsident verweist an dieser Stelle auf Gesetze und Regeln, die im Wald gültig sind. So darf nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen gegrillt werden. Weiterhin muss bei Feuerstellen außerhalb des Waldes ein Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand eingehalten werden. Und ganz wichtig: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt bundesweit in allen Wäldern Rauchverbot, in einigen Bundesländern gilt ein ganzjähriges Rauchverbot. Von der Marwitz: „Werden diese Regeln beachtet, sinkt das Waldbrandrisiko.“