Waffenrecht verletzt? Frau bringt Waffen zur Polizei und kassiert eine Anzeige

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Eine Frau im Allgäu wollte vererbte Waffen bei der Polizei abgeben - und begeht damit versehentlich eine Straftat. Symbolbild: Pixabay/Magnus

In Immenstadt im Allgäu kam es am Samstagnachmittag zu einem kuriosen Vorfall. Eine Frau, die mit guten Absichten zur Polizeistation kam, erhielt am Ende eine Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Waffenrecht. Was ist passiert?
Die 33-jährige Frau machte sich am Samstagnachmittag (18. Januar) auf den Weg zur örtlichen Polizeidienststelle in Immenstedt. Mit im Gepäck: mehrere Waffen. Diese gehörten Berichten zufolge ursprünglich einem verstorbenen Angehörigen. Da die Frau keine Erlaubnis hatte, die gefundenen Waffen zu führen, wollte sie diese bei der Polizei abgeben. Genau diese fehlende Erlaubnis wurde ihr vor Ort dann allerdings zum Verhängnis.

 

Frau bringt gefundene Waffen zur Polizei – Verstoß gegen das Waffenrecht

Da die 33-Jährige die Waffen eigenständig und ohne Erlaubnis zur Polizeistelle brachte, haben die Beamten nun Anzeige gegen sie wegen Verstoß gegen das Waffenrecht erstattet. In einer Mitteilung zu dem Fall weisen die Beamten auf den richtigen Umgang mit gefundenen oder vererbten Waffen hin. Diese sollten in jedem Fall am Fundort belassen werden. Statt die Waffen selbstständig zu entsorgen, sollte man die Polizei kontaktieren. Diese kann die Waffen dann sicherstellen und sie fachgerecht und gefahrenlos entsorgen.

 

Nicht der erste Fall im Allgäu

Schon im Jahr 2022 kam es zu einem ähnlichen Fall in der Region. In Bad Wörishofen im Unterallgäu hat ein älterer Herr auf einem Spaziergang in einem Bach eine Schreckschusspistole gefunden. Der Mann hob die Waffe auf, um sie zur Polizei zu bringen. Auch der Herr verstieß damit gegen das Waffenrecht. Der stellvertretende Leiter der Buchloer Polizeiinspektion, Markus Dösinger, äußerte sich auch damals der Presse gegenüber zu solchen Vorfällen. Die Polizei müsse in solchen Fällen den Vorfall als Straftat ahnden. Es bestehe eine Verpflichtung, Straftaten anzuzeigen. Dabei könne Dösinger verstehen, dass solche Vorkommnisse bei Bürgerinnen und Bürgern zu Verwunderung führen.

 

Warum liegt ein Verstoß gegen das Waffenrecht vor?

Dennoch gilt: Es ist verboten, eine Waffe ungesichert und ohne Erlaubnis mit sich zu tragen oder zu fahren. Je nach Waffe begeht man da schnell eine Straftat“, erklärt Dösinger. Wer eine Waffe findet, solle demnach immer die Polizei verständigen. Denn neben dem Risiko, versehentlich eine Straftat zu begehen, bergen Waffen in ungeschulten Händen große Gefahren. Alleine zu erkennen, ob eine Waffe beim Fund geladen und gesichert ist oder nicht, ist für das ungeschulte Auge schwierig.