Die Rückkehr einst vertriebener Wildtiere in ihre ursprünglichen Ökosysteme ist erst einmal nichts Negatives. In dichter besiedelten Ballungsräumen kann dies aber auch zu Problemen führen, wenn es keinen geregelten Umgang mit den Tieren gibt. Das zeigt sich nun am Beispiel von Offenbach. Ein Biber hat Berichten zufolge einen Damm in der Bieber errichtet. Dadurch staute sich Wasser auf, welches Wiesen- und Ackerflächen immer weiter flutete. Unbefugte zerstörten den Biberdamm Mitte Dezember 2024.
Biber sorgt für Überschwemmungen
Die Überflutung, die durch den Biber hervorgerufen wurde, könnte allerdings auch weitreichendere Konsequenzen für das Grundwasser haben. Einige Stimmen befürchten, dass das Tun des streng geschützten Nagers dafür sorgt, dass ungeklärtes Abwasser in den Böden versickert und schlussendlich das Grundwasser kontaminiert. Die Angst ist nicht unberechtigt. Denn Berichten zufolge wurde nicht nur einfaches Klärwasser auf den Wiesen aufgestaut. Auch Abwasser von versiegelten Gewerbeflächen, welches Schadstoffe enthalten kann, ist durch den Damm auf die Wiesen gelangt.
Gefahr für das Grundwasser
Die Verunreinigung ist sogar mit bloßem Auge sichtbar. Auf Bildern lassen sich ölige Schmierfilme auf der Wasseroberfläche erkennen. Vorhergegangene Analyseen bestätigen die Gefahr: Bereits im November 2023 konnten Spuren von PFAS (per- und polyfluorierende Chemikalien) im Rohwasser nachgewiesen werden. Die Proben wurden direkt zwischen einem Brunnen und dem heutigen Überschwemmungsgebiet genommen.
Überschwemmungen durch den Biber und seine Dämme stellen also nicht nur ein direktes Problem für Landwirte und deren Ackerflächen dar. Der Blick auf das absickernde Wasser macht Sorgen um die Grundwasserqualität.
Angriffe auf den Biber: Zerstörung von Biberdämmen zählt als Straftat
Eins ist klar: die Zerstörung von Biberdämmen durch Unbefugte stellt nicht die Lösung des Problems dar. Bereits 2023 ist ein Damm mutwillig zerstört worden. Der Biber baute diesen direkt wieder auf. Seitdem wird der Umgang mit dem Nager in der Region politisch diskutiert. Jegliche Eingriffe in den Zustand eines Biberdamms von Unbefugten sind in jedem Fall als Straftat anzusehen. Dennoch fehlt es momentan an Möglichkeiten, mit dem Nager umzugehen, sollte dessen Tun in Gebieten zu Problemen führen. Darüber hat auch die kommunale Arbeitsgemeinschaft Rodau-Bieber diskutiert. In ihrer Sitzung im Dezember 2024 haben neben Offenbach auf die Städte Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Mühlheeim, Obertshausen, Rodgau und Rödermarkt beschlossen, das Umweltministerium zu kontaktieren.
Ziel ist es, Möglichkeiten für einen Umgang mit dem Biber in den Situationen zu schaffen, in denen es zu Problemen für den Menschen oder Das Ökosystem kommt. Diesen Ansatz unterstützt auch Bürgermeisterin und Umwelt Dezernatib Sabine Groß gegenüber der Presse: „Je näher (der Biber) an dicht bebaute Siedlungsgebiete heranrückt, desto mehr Risiken können entstehen. (…) Deshalb brauchen wir als Kommunen Handlungsmöglichkeiten.“ In Hessen gibt es derzeit keine Möglichkeiten für Kommunen, mit dem Biber in Konfliktsituationen umzugehen.