Die Kreisgruppe Neuburg ist gegen den Ausschluss aus dem Bayerischen Jagverband vorgegangen. Doch das Gericht spricht dem BJV Recht zu.
Im Fall der Kreisgruppe Neuburg hat das Landgericht München I seine Entscheidung verkündet: die einstweilige Verfügung, mit der die Kreisgruppenvorsitzende Christine Liepelt mit Rechtsanwältin Haderthauer gegen den Bayerischen Jagdverband geklagt hatte, ist abgewiesen worden. Die Kreisgruppe muss nun auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der BJV der Kreisgruppe nicht zu Unrecht die Mitgliedsrechte entzogen. Alle Mitglieder sind nach wie vor über den BJV versichert, einen Anspruch der Kreisgruppe auf Nutzung der Mitgliederdatenbank des BJV sieht das Gericht nicht.
Dazu BJV-Präsident Ernst Weidenbusch:
Wir haben immer noch die Hoffnung, dass Frau Liepelt mit der Kreisgruppe Neuburg kurzfristig die unzulässige Satzungsänderung zurücknimmt, so dass die Satzung und Disziplinarordnung des BJV auch hier künftig wieder klar akzeptiert werden und gelten – wie bei allen anderen Kreisgruppen auch.
Die Kreisgruppe Neuburg hatte ihre Satzung dahingehend geändert, dass sich der Jagdschutzverein Neuburg auch anderen Dachorganisationen als dem Bayerischen Jagdverband anschließen kann. Ein klares Bekenntnis zur Satzung und Disziplinarordnung des BJV wurde dabei aus den Statuten gestrichen. Als Folge hatte der Landesausschuss des Bayerischen Jagdverbandes auf Antrag des Präsidiums den Ausschluss der Kreisgruppe aus dem BJV beschlossen. Gegen diesen Beschluss hatte die Kreisgruppe Beschwerde eingelegt, so dass sich nun die nächste Landesversammlung des BJV mit dem Fall beschäftigen wird.
Pressemitteilung: Bayerischer Jagdverband