Pauschalverbote für Windkraftanlagen im Wald auf der Kippe

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Für jedes Windrad werden 0,4 Hektar Fläche verbraucht. (Foto: Pixabay.com)

Nach Thüringen zieht nun auch Sachsen-Anhalt nach: es soll kein Pauschalverbot mehr für Windkraftanlagen im Wald geben.

In Thüringen galt es bereits als verfassungswidrig, nun will auch das Kabinett in Magdeburg das Landeswaldgesetz aus den Angeln heben: Die gesetzlich verankerten Verbote von Windkraftanlagen in Wäldern sollen gekippt werden. Die pauschalen Umwandlungsverbote widersprechen dabei dem Klimaschutz und stünden der Sicherung der Energieversorgung entgegen.

Deutschland in der Windkraft ganz vorne

Mit dem immer schneller voranschreitenden Klimawandel wird der Ruf nach „grüner“ Energie lauter. Es darf nicht dreckig oder giftig sein, soll die Umwelt schonen und nachhaltig den Energiebedarf decken. Besonders im Bereich der Windkraft geht Deutschland voran. Mit über 66.000 Megawatt Windleistung sind wir Spitzenreiter in Europa. 25% des deutschen Stromes wurden Anfang 2022 über Windkraftanlagen geliefert. Das scheint eine saubere Sache, aber welche Auswirken haben solche Anlagen auf die Natur?

Massive Eingriffe in die Natur

Wird eine Windkraftanlage gebaut, geht das mit massiven Störungen in der Natur einher. Pro Anlage wird eine Fläche von 0,4 Hektar benötigt. Das entspricht 4.000 Quadratmetern. Zwar ist der Flächenverbrauch im Gegensatz zu anderen Formen der Energieerzeugung noch gering, doch der Boden wird dabei stark und dauerhaft verdichtet. Besonders fallen hierbei auch die benötigten Zufahrtswege ins Gewicht. Bereits durch das Bauvorhaben werden Flora und Fauna massiv gestört.

Wald per Gesetz geschützt

In Thüringen war die Errichtung solcher Anlagen bis zum September 2022 per Gesetz im Wald untersagt. Dagegen klagten private Waldbesitzer. Sie sahen ihre Eigentumsrechte eingeschränkt. Auf Kalamitätsflächen, die wegen des starken Käferbefalls gerodet werden mussten, wollten sie Windkraftanlagen bauen lassen. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat auf eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de hin entschieden, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist und es gekippt. Sachsen-Anhalt zieht nun nach.

Wald ist noch immer geschützt

Die Aufhebung des Gesetzes bedeutet nicht, dass nun überall im Wald Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Waldgebiete können aufgrund ihrer ökologischen Funktion, ihrer Lage oder auch wegen ihrer Schönheit unter Schutz gestellt werden. Welche Auswirkungen die Anlagen allerdings auf unsere heimischen Wildtiere haben ist noch nicht genauer erforscht und lässt sich nur mutmaßen.