Im Januar 2019 sorgte der Abschuss eines Wolfes durch einen niederländischen Drückjagdteilnehmer für Aufsehen. Nun ist die juristische Aufarbeitung des Geschehenes vorerst abgeschlossen und der Wolfsschütze wurde freigesprochen.
Wolf ließ sich nicht vertreiben
Am 18. Januar 2019 gerieten während einer Drückjagd nahe Rädigke (Landkreis Potsdam-Mittelmark) ein Wolf und mehrerer Jagdhunde aneinander. Ein niederländischer Jagdgast wurde Zeuge der Auseinandersetzung und versuchte den Wolf durch Klatschen, Rufen und sogar einen Warnschuss zu vertreiben. Da dies erfolglos war und er die Hunde schützen wollte, trug er in seiner Not dem Wolf von hinten einen Schuss an. Der Wolf verendete umgehend. Im Nachgang der Jagd wurden durch einen Tierarzt teilweise starke Bissverletzungen an den Jagdhunden festgestellt.
Wolfsschütze in erster Instanz freigesprochen
Was folgte, war die übliche juristische Aufarbeitung des Abschusses des Wolfes.
Auf eine Anzeige gegen den Jäger, folgte das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung von 5000€ einzustellen. Der Angeklagte lehnte dies jedoch ab. Vom zuständigen Amtsgericht wurde der Schütze freigesprochen, jedoch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Auch in zweiter Instanz: Jäger freigesprochen
Vor dem Landgericht Potsdam wurde nun erneut verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe in Höhe von 14.000€.
Auch in dieser Instanz wurde der Weidmann freigesprochen.
Letztendlich konnte die Version des Jägers nicht widerlegt werden und es sprachen auch einige Indizien wie der ungewöhnliche Schusswinkel und die Verletzungen der Hunde für seine Version. Ob das Verfahren nunmehr endgültig abgeschlossen ist, wird sich zeigen, da das Urteil ist noch nicht rechtskräftig ist.
Rechtslage nicht abschließend geklärt
Wie der Deutsche Jagdverband berechtigt kritisiert, hat sich das Landgericht nicht abschließend zur Rechtsgüterabwägung von Wolf und Jagdhund geäußert. Somit besteht trotz des Freispruchs des Wolfschützen weiterhin eine rechtliche Unsicherheit für alle Hundeführer.