Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, sehen sich die Jäger im sachsen-anhaltinischen Radegast in den letzten Jahren einer vermehrten Form der Wilderei gegenüber gestellt. Häufig verbuchen die Weidmänner hier und im Umkreis, dass Fallwild auf welches sie aufmerksam gemacht wurden bei Eintreffen des Jagdausübungsberechtigten bereits verschwunden ist. Manche Autofahrer scheinen diese Form der Fleischbeschaffung für ein Kavaliersdelikt zu halten. Die betroffenen Jäger sehen dies jedoch, mit Recht, anders. Jeder dieser Fälle wird von ihnen zur Anzeige gebracht. Laut Strafgesetzbuch wird Wilderei mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Ihr Braten könnte die „Fahrbahnwilderer“ also teuer zu stehen kommen.