Waschbär-Plage in Ludwigshafen – der Umgang mit dem Neozoon

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Der Waschbär gilt in Deutschland als invasive Art. Foto: Pixabay/S. Nagel

Ludwigshafen leidet unter einer Waschbär-Plage. Die kleinen Tiere dringen in Gärten und Häuser ein und treiben dort ihr Unwesen – ganz zum Unbehagen der Bewohner von Ludwigshafen. Nun gibt die Stadt Tipps und Anweisungen zum Umgang mit den Eindringlingen.

 

Ludwigshafen leidet unter dem Neozoon

Der Waschbär macht Ludwigshafen unsicher. Die Neozoen, die im 20. Jahrhundert nach Europa gebracht wurden, sind. Für ihre Anpassungsfähigkeit bekannt. Dass sie in urbanen Regionen bestens klarkommen ist genauso wenig überraschend – in diesem Fall ganz zum Leidwesen der Ludwigshafener Bürger. Die überwiegend nachtaktiven Raubtiere nisten sich um und in Häusern ein und sorgen für Unruhe.
Da die Tiere oft Nahrungsquellen in Mülltonnen wittern, sollten Anwohner diese absichern und stets verschlossen aufbewahren. Dies gilt auch für Essens- oder Tierfutterreste. Wer das Futter des eigenen Vierbeiners im Garten liegen lässt, riskiert also, dass Waschbären davon angezogen werden. Mülltonnen sollten demnach auch so kurzfristig wie möglich vor Abholung an die Straße gestellt werden, sonst können auch diese die Waschbären weiter anlocken.

 

Waschbär löst große Probleme aus

Das Problem: Die Neozoen können hohe Schäden anrichten. Wenn sich die Tiere einmal in einem Haus eingenistet haben, können sie schnell Dämmungen zerstören. Solche Schäden können eine große finanzielle Belastung darstellen.  Wenn man einen Waschbären entdeckt, sollte man diesen allerdings auf keinen Fall selbst einfangen. Das Fangen von Waschbären ist nicht nur gesetzlich verboten, es kann auch sehr gefährlich sein. Stattdessen sollte mit den jeweiligen zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen werden. Mit den Tieren selbst sollte man vorsichtig umgehen und das Einfangen dieser unbedingt den Profis überlassen.

 

Umgang mit dem Waschbär

Der Waschbär gilt als invasive Art. Als Nesträuber kann er eine Gefahr für die Bestände vieler Bodenbrüter darstellen, gleichzeitig stören sie durch Beschädigungen, Hinterlassenschaften und Geräusche den Alltag von Menschen, bei denen sich die Tiere beispielsweise auf dem Dachboden eingenistet haben. Der Waschbär unterliegt dem deutschen Jagdrecht und ist in fast allen Bundesländern ganzjährig jagbar (unter Einhaltung des Elternschutzes nach § 22 (4) BJagdG). Befugte Personen können durch die Fallenjagd, die in einigen Bundesländern besonderen Regulatorien unterliegt, also effektiv die Verbreitung des Tieres eindämmen.