Jetzt ist die Verschärfung auf dem Weg. Enthalten ist, wie aus Regierungskreisen bekannt wurde, bei Sportschützen eine neue Altersgrenze für das Schießen mit Großkaliberwaffen. Diese soll von 14 auf 18 Jahre gesetzt werden. Legale Schusswaffen in Deutschland von Besitzern aller Gruppierungen, Jäger, Polizisten, Sportschützen etc. sollen bis Ende 2012, zwei Jahre früher als geplant und von der EU vorgeschrieben, in einem elektronischen System erfasst werden. Des weiteren müssen sich die legalen Waffenbesitzer auf verdachtsunabhängige Kontrollen zur Unterbringung einstellen. Sollte Diese der Behörde verweigert werden, soll die Zuverlässigkeit erneut geprüft werden. Die verbotswidrige Aufbewahrung von Waffen ist nicht länger Ordnungswidrigkeit, sondern Straftatsbestand.
Weitergehend erhielt das Bundesministerium die Möglichkeit die biometrische Sicherung von Schusswaffen vorzuschreiben, wenn hierfür Systeme zugelassen sind.
Die Forderung nach einem völligen Verbot großkalibriger Waffen für Sportschützen konnte sich hingegen nicht durchsetzen. Die Linke und die Grünen kritisierten dies als „Einknicken“ vor der Waffenlobby.
Zum Verbot von Paintball, Gotcha und Laserdom-Kampfspielen kommt es vorerst nicht.
Massive Kritik an der Verschärfung übte die FDP. Sie lehnte den mit der Verschärfung einhergehenden Generalverdacht ab. Außerdem sieht man aus Reihen der Liberalen keinen Gewinn an Sicherheit durch den Entwurf.
http://www.fdp-fraktion.de/files/541/592-Wolff-Waffenrecht.pdf