Verwaltungsgericht bestätigt Jagdscheinentzug

Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage eines Jagdpächters gegen den Entzug seines Jagdscheines abgewiesen.

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Der Pächter hatte im November 2007 einen auf der Drückjagd im Nachbarrevier eingesetzten überjagenden Wachtelrüden geschossen und sich dabei auf sein Recht zum Abschuss wildernder Hunde berufen. Die zuständige Ordnungsbehörde hatte dem jedoch keinen Glauben geschenkt. Er kenne sich als erfahrener Jäger mit Hunden aus und habe von der Drückjagd im Nachbarrevier gewusst. Deswegen befand die Behörde ihn als jagdrechtlich unzuverlässig und widerrief seinen Jagdschein. In einem nachfolgenden Srafverfahren war der Mann bereits wegen Tötens eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt worden. Wie das VG Weimar heute auf Anfrage des JÄGER bestätigte, zeige die Begründung des Strafurteils, dass die Behörde mit ihrer Einschätzung richtig gehandelt habe und die Klage des Jagdpächters abzuweisen war. Dem Jäger bleibt nun nur noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Thüringen.
F.M.