Verbietet das BVerwG bestimmte Halbautomaten?

Nach zwei Schuss ist Schluss, zumindest wenn es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht geht.

Verbietet das BVerwG bestimmte Halbautomaten?

Nach zwei Schuss ist Schluss, zumindest wenn es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht geht.
Nach Auffassung des Deutschen Jagdverband (DJV) sind zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 zum Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14) für den Jäger nicht nur schwer verständlich, sondern auch auf jeden Fall zu diskutieren.

Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht bekommen, bis die Behörde in Revision ging.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im nun erfolgten Revisionsverfahren nicht nur der Behörde Recht gegeben, sondern ist völlig überraschend auch darüber hinausgegangen.

Tatsächlich wurde richterlich beschlossen, dass sämtliche Halbautomaten mit wechselbarem Magazin von Jägern nicht besessen werden dürfen!

Diese Ansicht ist bisher weder von der beteiligten Waffenbehörden, noch anderen Behörden, Gerichten oder in der Fachliteratur vertreten worden. Bisher war Konsens, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien.

DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke zeigte sich fassungslos:

„Hätten die Richter durchdacht, was das Urteil in letzter Konsequenz für die praktische Jagdausübung bedeute, hätten sie den vermeintlichen Willen des Gesetzgebers nicht so interpretiert“. Weiter kritisiert er: „Ein Verbot bestimmter Waffen ist Sache des Gesetzgebers, nicht eines Gerichts.“

Das Verfahren sollte daher auch umbedingt vor dem Bundesverfassungsgericht fortgeführt werden. Hier muss zusätzlich durch den Gesetzgeber klargestellt werden, dass diese Waffen erlaubt bleiben,so Dammann-Tamke weiter. Die juristische Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, aber der DJV werde das Urteil nicht so hinnehmen, betonte das Präsidiumsmitglied.

Nachsuche Foto: ©Pauline v. Hardenberg

Nachsuche
Foto: ©Pauline v. Hardenberg

Eine erste Überprüfung durch DJV Rechtsexperten habe neben inhaltlichen Mängeln in der Argumentation des Gerichts auch schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken zu Tage befördert, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung. Es bleibt abzuwarten, in wie weit hier von Seiten der Jägerschaft, vertreten durch den DJV Licht ins Dunkel gebracht werden kann.

Verfestigt sich die Interpretation des Gerichts, droht tausenden Jägern der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Halbautomatische Waffen, auch solche mit auswechselbarem Magazin, sind für einige jagdliche Zwecke sinnvoll, etwa aus Sicherheitsgründen bei der Nachsuche.

Ihr JÄGER hält sie zu diesem Thema natürlich auf dem Laufenden!