Ein Abschuss der geschützten Tiere bleibe aufgrund der kleinen Population „grundsätzlich ausgeschlossen“, betonte Kupfer am vergangenen Samstag auf dem Landesjägertag in Freital. Ausnahmen seien in Zukunft nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörden in Abstimmung mit dem Ministerium bei einzelnen auffälligen Tieren möglich. Für eine reguläre Bejagung sei die Zahl der zur Zeit maximal 110 Tiere in Deutschland „wesentlich zu klein. Mit der Aufnahme Isegrims ins Jagdrecht sind ausserdem Forderungen an die Jäger geknüpft. Zu diesen zählt eine Einbindung in das Wolfsmonitoring, hierfür sollen eigens fünf Jäger pro Landkreis fortgebildet werden. Des weiteren soll ein Teil der Jagdabgaben für Projekte zum Wolfsschutz vergeben werden.