Wiederholt baten Bundes- als auch die bayrische und die sächsische Landesregierung die Tschechischen Behörden, auf diese Aktionen zu verzichten oder in die Schonzeit in Deutschland zu verlegen. Es besteht die Möglichkeit, dass Tiere nach Einnahme dieser Wirkstoffe über die Grenze nach Deutschland ziehen und dort erlegt werden. Ihr Wildpret ist dann aber genussuntauglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.