Mehr als ein Dutzend Verstöße gegen das bayerische Jagdgesetz wurden der Tierschützerin zur Last gelegt. Regelmäßig war die Beschuldigte lärmend im Wald unterwegs und machte den ortsansässigen Jagdausübungsberechtigten ihren Ansitz unmöglich. Die Frau, die der Jägerschaft vorwirft für das Verschwinden ihrer Katzen in den letzten Jahren verantwortlich zu sein, argumentierte anders. Laut ihrer Aussage nutzt sie die Spaziergänge lediglich, um ihre Katzen in ihr Haus zu rufen. Mit dieser Aussage konnte die Beschuldigte bei dem zuständigen Amtsrichter punkten. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.