Laut Pressestelle des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz haben bisher folgende Landkreise und kreisfreie Städte die Notzeit bestätigt (Stand: 27. Dezember 14:00 Uhr): Ilm-Kreis, Wartburgkreis, Landkreis Gotha, Eichsfeldkreis, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Landkreis Nordhausen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis, Kyffhäuserkreis, Landkreis Sonneberg, Stadt Eisenach und Stadt Suhl. Es ist wahrscheinlich, dass sich die übrigen Kreise der Notzeitverordnung in den kommenden Tagen anschließen werden. (ar)
Jäger sind während dieser Zeit verpflichtet, Wild angemessen, naturnah und ausgewogen zu füttern sowie die dazu erforderlichen Anlagen zu unterhalten. Für die Fütterung von Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild, sind als Futtermittel Heu, Silagen, Hackfrüchte, Kastanien und Eicheln zugelassen. Grundsätzlich sind in einer Fütterung Rauh- und Saftfutter in einem sachgerechten Mengenverhältnis vorzulegen. Verboten ist es in Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 200 Metern von Fütterungen zu erlegen. Die untere Jagdbehörde empfiehlt außerdem Bewegungs- und Drückjagden mit kurzjagenden Hunden einzustellen.