Mit dieser neuen Verordnung will das Land Thüringen die Jagd in seinen Staatsforsten interessanter gestalten und regional überhöhte Wildbestände reduzieren. Für Jagdgäste wurden neue buchbare Jagderlaubnispakete entwickelt: so gibt es Bockjagdtage im Mai, monatsweise Sommerjagd und Gruppenjagden. Laut Forstdirektor Horst Sproßmann könne durch diese Angebote flexibler auf die gewandelten Bedürfnisse von Gastjägern eingegangen werden. Neu ist auch das spezielle Jungjägerangebot, für etwa 120 Euro einen Jahresbegehungsschein mit der Erlaubnis auf sämtliches Schalenwild männliche Tiere eingeschränkt – zu erhalten.
Zusätzliche Jagdruhezeiten
Neben die gesetzlichen Schonzeiten treten Jagdruhezeiten, in denen grundsätzlich weder Förster noch Gäste auf die Jagd gehen dürfen. So soll besonders dem Äsungsverhalten des Rotwildes Rechnung getragen und Schäden im Wald vorgebeugt werden. Außerhalb von Rotwildeinstandsgebieten ist abgesehen von der Winterschonzeit eine Sommerpause vom 1. Juni bis zum 15. Juli, in Rotwildgebieten zwei Wochen länger bis zum 31. Juli geplant. Dies sieht der Landesjagdverband Thüringen als ein mögliches Problem in Gebieten mit hoher Schwarzwildpopulation an.
Ende des Pensionshirsches
Aber auch durch die Verpachtung von Landesjagdbezirken will das Land weitere Teile der Jägerschaft an den Staatsflächen in Thüringen teilhaben lassen, in Bälde sollen erste Reviere ausgeschrieben werden. Ältere Forstbeamte werden die neue Dienstordnung wohl etwas traurig begutachten weil der Abschuss von Pensionshirschen für scheidendes Personal wegfällt. Auch das traditionelle Streckelegen nach Gesellschaftsjagden könnte ab dem Herbst anders aussehen als bisher. Denn die Jagdleiter sind angehalten, der Wildprethygiene auch bei widrigem Wetter Vorrang vor dem jagdlichen Brauchtum zu geben.
tp