Die Datenschutzbeauftragte im Saarland, Judith Thieser , hat laut der Saarbrücker Zeitung kein Verständnis für die Kameras im Wald und beschwört eine flächendeckende Überwachung des Bürgers wie in George Orwels Roman 1984. Sie verfolge zum Schutz der Bürger das Prinzip: Es ist alles verboten, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) hingegen hat schon letztes Jahr ein Gutachten erstellen lassen, welches zu einem ganz anderen Schluss kommt. Nachdem schon in Hessen um die Rechtmäßigkeit der Kameras gestritten wurde, wollten sich die Jäger an der Saar absichern. Im August 2012 kam der Datenschutzbeauftragte der VJS zu dem Ergebnis: Der Einsatz von Kameras zur Wilderfassung ist im unmittelbaren Bereich jagdwirtschaftlicher Einrichtungen, insbesondere auch von abseits der Wege gelegenen Kirrungen, die nach den Rechtsvorschriften des Landeswaldgesetzes von Waldbesuchern nicht betreten werden dürfen, datenschutzrechtlich zulässig. Landesjägermeister Dr. Daniel Hoffmann will in Kürze ein persönliches Gespräch mit Frau Thieser führen. Dabei soll die Rechtslage des Kamera-Einsatzes gemeinsam betrachtet und möglichst konkrete Empfehlungen für deren Nutzung ausgearbeitet werden.
tp