Ein Rechtsanwalt stellte die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Konstanz. Hierin werden von verschiedenen Tierschutzorganisationen (darunter PETA), die Jagdleiter und Revierinhaber der Reviere, in denen die Drückjagd vom 9. Januar stattfand, beschuldigt, das bejagte Wild hätte durch die Jagd an besagtem Tag länger leiden müssen. Begründung hierfür – der Schneesturm „Daisy“. Laut Aussage der Anzeigenden stellt diese Drückjagd, an der 200 Jäger, 40 Treiber und Hunde teilgenommen haben einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Die Bewegungsjagd habe zum Zeitpunkt des Stattfindens eine zu große körperliche Belastung für das Wild dargestellt. Daher wurde Strafanzeige gegen die Jagdverantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Konstanz gestellt. Diese muss nun den Sachverhalt klären. Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.