Stört „Friedwald“ die Jagd?

Die Jagdgenossenschaft hatte eine Reduzierung der Pacht abgelehnt, worauf der Pächter vorzeitig kündigte. Dagegen hatte die vor dem Bonner Landgericht geklagt (Aktenzeichen: LG Bonn 7 O 233/08). Es bestehe kein Anspruch auf eine Pachtzinsermäßigung, „die sich aus dem Forstbetrieb, der Bebauung und dem Erholungsverkehr ergeben“, meinte der Richter. Der Pächter muß weiterhin zahlen.

Ein Euskirchener Jäger muß weiterhin die Jagdpacht zahlen. Das entschied das Bonner Landgericht auf Klage der Jagdgenossenschaft. Der Jäger hatte 2004 eine Jagd gepachtet. 2006 errichtete die Stadt Bad Münstereifel einen 45 Hektar großen Friedwald am Rand des Revieres. In ihm werden im Rahmen der Naturbestattung Verstorbene im Wald beigesetzt. Der Pächter hatte beklagt, dass seitdem die Jagd massiv beeinträchtigt sei und er nur noch die Hälfte des sonst üblichen Abschusses erfüllen konnte. Das Rotwild habe sich aufgrund der Störungen ganz zurück gezogen. Der Grund: Nach dem ersten Jahr mit 169 Beisetzungen habe ich die Zahl inzwischen verdoppelt. Im Friedwald habe die Stadt Bad Münstereifel inzwischen Dixie-Toiletten aufgestellt und bieten Führungen an. Beisetzungen ähneln manchmal Happenings mit Trompetenklängen. (E.W.)