Schnellschuss bei den Grünen
Bundesumweltministerin Steffi Lemke von den Grünen will nach ewigem Schwadronieren nun einen vereinfachten Schnellabschuss von Wölfen. Erste Vorschläge zu diesem Vorhaben präsentierte sie bereits am 12. Oktober.
Steffi Lemke möchte die sperrigen DNA-Nachweise, welche einer Abschussgenehmigung vorangehen, abkürzen. Doch ob ihr das glückt, ist fraglich.
Ihr Vorschlag lautet, dass ein Wolf, der sich binnen 21 Tagen in einem Umkreis von 1.000 Metern um die Rissstelle aufhält, geschossen werden darf. Damit entfiele der DNA-Nachweis.
Schnellschuss statt Schnellabschuss
Ministerin Steffi Lemke verwendet in ihren Plänen den Begriff „Schnellabschuss“, schaut man genauer hin, handelt es sich aber wohl doch eher um einen Schnellschuss.
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, sollen die Abschüsse per Mustergenehmigung Möglichkeit sein. Doch ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht. Zunächst ist ein Rissgutachter erforderlich, der die Lage einschätzt, Gewissheit, ob ein Wolf der Verursacher ist, soll es dann bereits nach wenigen Tagen geben.
Dann muss nur noch zumutbarer Herdenschutz nachgewiesen werden und der Ansitz auf den Problemwolf beginnt. Wie viel einige Tage nach Vorstellung der Ministerin sind, bleibt offen und ob der Wolf zu seinem einige Tage alten Riss zurückkehrt, wohl auch.
Anlassbezogene Entnahme
Welche Behörde hier entscheidet, ist Ländersache. Ebenso wie die Definition der Abschussregion. Das können dann demnach ein einzelner Landkreis oder bei grenznahen Rissen auch mehrere sein. Pauschal den Alpenraum oder die Deiche zu schützen, ist nicht möglich, da die Maßnahmen anlass-, bzw. rissbezogen erfolgen müsse. Steffi Lemke konstatierte zudem, dass wolfsfreie Zonen nach nationaler sowie europäischer Rechtslage noch nicht zulässig seien.
Wann beginnt die 21-Tage-Abschussfrist?
Die Abschussfrist soll nach Wunsch von Steffi Lemke eine Ereignisfrist sein. Fristbeginn der 21 Tage wäre demnach immer der Rissvorfall. Das heißt im Umkehrschluss: trödeln die Behörden oder kann nicht eindeutig ein Wolf als Urheber des Risses identifiziert werden, so schrumpft das Zeitfenster für eine Entnahmen. Bereits für die kommende Weidesaison sollen die neuen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Ist Steffi Lemkes Entwurf praxisgerecht?
In der Presse ist hin und wieder von Expertenmeinungen zu lesen, denen zufolge der Wolf in den Tagen nach einem Riss wieder in die Nähe des Tatorts zurückkehrt. Folgt man dieser Ansicht, so wäre der Entwurf unter Umständen geeignet, um den Rissverursacher zu entnehmen. Allerdings sind 1000m ein verdammt kleiner Radius und zudem lässt sich die Theorie vom „Rissrückkehrer“ nicht wirklich bestätigen. Die geplanten Änderungen konzentrieren sich weiterhin auf einzelne Tiere und nicht auf eine zwingend erforderliche Regulierung des Bestandes. Zudem dürften sich die hochintelligenten und scheuen Tiere somit eher schlechter, als besser entnehmen lassen.
Wenngleich die langwierigen Untersuchungen etwas kürzer ausfallen, führt dies sicher nicht zu mehr erfolgreichen Entnahmen oder weniger Rissen. Man bekommt das Gefühl, die Ministerin habe sich erneut von Vertretern der Tierrechtsszene beraten lassen und fühlt sich an die ministerialen Wolfsgipfel vergangener Tage erinnert.
Kritik aus dem ganzen Bundesgebiet
Beifall bekommt Ministerin Lemke kaum für ihren Entwurf. Die bayerische Landwirtschaftsministerin wirft ihr vor, dass sie weiterhin bei der Entnahme einzelner Wölfe verharre und keine Bestandsregulierung anstrebe. „Der Wolf ist in Deutschland nicht mehr gefährdet, aber die Weidetierhaltung ist es“, so Kaniber. Und auch aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist Lemkes Idee „völlig unzureichend“. Die geplanten Maßnahmen seien nicht geeignet, die offensichtlichen Probleme für die Weidetierhaltung zu lösen.