In der Schweiz sind Schalldämpfer und deren Einsatz bei der Jagd grundsätzlich verboten. Seit 1988 ist das klar in der eidgenössische Jagdverordnung geregelt. Kantonen steht es lediglich zu stark begrenzte Ausnahmen zu bewilligen. Jedoch setzen sich insbesondere Jäger stark für eine Lockerung der Verbote ein, sodass dieses Thema auch wieder im Solothurner Kantonsparlament diskutiert wurde.
Schalldämpfer zum Lärmschutz
Von Seiten der Grünen spricht sich David Gerke im Parlament für einen Einsatz des Schalldämpfers in der Jagd ein. Allen voran bringt der Schalldämpfer einen größeren Lärmschutz für Schützen und Jagdhund. Denn ein Schalldämpfer fängt die ausdehnende Luft nach einem Schuss auf, bremst diese ab und verringert damit die Lautstärke des Schusses. Die Lautstärke einer Schusswaffe hängt vom Kaliber ab, aber die meisten Jagdgewehre können meist 155 Dezibel (dB) am Ohr erreichen. Die Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz legt die obere Grenze für den sogenannten Spitzenschalldruckpegel bei 137 dB. Wer diesem Knall ohne Gehörschutz ausgesetzt ist, wird sehr wahrscheinlich Gehörschäden davontragen.
Warum die Schweiz Schalldämpfer verbietet
Ursprünglich stammt das Verbot daher, dass das Land Wilderei vermeiden wollte, welche durch den Einsatz leichter unauffällig bleiben könne. Außerdem herrsche die Sorge, dass Schüsse mit Schalldämpfer für andere Personen im Wald nicht mehr so gut zu hören wären. Allerdings ist zu verstehen, dass Schalldämpfer Jagdgewehre bei allen Definitionen nicht lautlos werden lassen. Die meisten zugelassenen Schalldämpfer schaffen meist nur ein Lärmreduktion von 20 dB, denn das Durchbrechen der Schallmauer und der damit einhergehende Knall sind kaum zu vermeiden.
Diskussion lässt künftige Lockerung vermuten
Die Regierungsrätin Brigit Wyss verwies auf die begrenzten Möglichkeiten des Kantons, eine Änderung zu erwirken. Nichtsdestotrotz forderten die Parlamentarier die Regierung auf, „sich nicht zu stark hinter Bundesgesetzen zu verstecken“, wie es der Schweizer Rundfunk beschrieb. Außerdem sei damit zu rechnen, dass eine Lockerung auf Bundesebene kommen wird. Die Lockerung des Schalldämpferverbots im abgelehnten Jagdgesetz sei nämlich nicht angefochten worden. Lediglich wann es dazu kommt, ist noch unklar.
Schalldämpfer in Deutschland
Der Einsatz von Schalldämpfern ist in Deutschland laut Waffenrecht erlaubt. Gemäß dem Waffengesetz von 2020 darf jede Person mit einem gültigen Jagdschein Schalldämpfer erwerben und zu jagdlichen Ausübungen nutzen. Wie üblich muss der Schalldämpfer ähnlich wie eine Langwaffe bei der Behörde gemeldet werden. Sie müssen in einem zugelassenen Waffenschrank aufbewahrt werden, zählen allerdings nicht zu der Höchstzahl an erlaubten Waffen im Schrank.