Ein seltener Besuch hatte sich auf dem Schweizer Flaachsee zum Anfang diesen Jahres eingestellt. Ein chilenischer Flamingo. Der gesetzlichen Verfahrensweise entsprechend, gab der zuständige Jagdverwalter der Region den Vogel zum Abschuss frei. Wenige Tage nach der Erlegung meldete der Zoo Zürich das Tier als abgängig. Kritik am Verhalten des Jagdverwalters kann jedoch nicht geübt werden. Dies bestätigte auch der zuständige Regierungsrat. Zwar hätte der Abschuss noch hinaus gezögert werden können, es sei aber die Pflicht des Jagdverwalters gewesen, das fremde Tier zu entfernen.