Schuss auf Mäusebussard – Jäger zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt

Gerhard S. aus Marzahna ist gestern vor dem Amtsgericht in Brandenburg/Havel unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verurteilt worden.

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S. hatte am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 2007 von seiner Terrasse aus auf einen Mäusebussard geschossen. Der besonders geschützte Greifvogel wurde getötet.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam warf dem Schützen vor, ohne vernünftigen Grund auf das wild lebende Tier gefeuert zu haben.

Nach Angaben von Gerhard S. hatte ein Raubvogel mehrfach seine Hühner angegriffen. Verluste gleicher Art hätten auch Nachbarn zu beklagen gehabt. Der Schütze ist seit 1964 Jäger mit Jagdberechtigung. 

Das Gericht ließ sich vom Landesumweltamt sachkundig beraten. Demnach steht der Mäusebussard auf der Liste der streng geschützten Greifvögel. Der Doppelrechtler stehe zugleich unter Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes als auch des Bundesjagdgesetzes. Zirka 20 000 bis 30 000 Brutpaare gebe es im Land Brandenburg. Der Angriff eines Mäusebussards auf große Hühner sei ungewöhnlich. Zwerghühner hingegen können schon mal seine Beute sein, so der Gutachter.

Als langjähriger Jäger wusste Gerhard S., dass er gegen geltendes Recht verstieß, das zudem Schüsse in Ortslagen untersagt. 

ar/jäger