Erstens spricht er sich für eine leichtere Zugänglichkeit von Schalldämpfern für Büchsen aus. Begründet wird dies durch die möglichen Schädigungen des Gehörs von Mensch und Jagdhund und durch eine geringere Lärmbelästigung von Anwohnern. Schon in den Heften 12 2009 und 6 2011veröffentlichte der JÄGER Artikel zu diesem Thema. Ferner fordert der Südwest-ÖJV die Aufhebung der Magazinbegrenzung von 2 Schuss bei jagdlich eingesetzten Halbautomaten und drittens die Erlaubnis, Rehe mit Schrot erlegen zu dürfen. Letzteres begründet er mit zahlreichen Drückjagdständen im dichten Naturverjüngungswald. Auch bei Fangschuss-Situationen an Straßen sei der Schrotschuss verboten, er biete mitunter aber mehr Sicherheit für die Umgebung als ein Kugelschuss.