Sachsen: Neue Brauchbarkeitsprüfung sorgt für Unmut

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Brauchbare Hund sind für die Jagd essenziell. Nur der Weg dahin ist manchmal schwierig. Foto: Pixabay/karisjo

Im Jahr 2022 hatte es im sächsischen Hundewesen ordentlich gekracht. Die Regionalgruppe des Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) und der sächsische Landesjagdverband (LJV) gingen getrennte Wege. Nun sorgt eine neue Brauchbarkeitsprüfung des LJV für erneuten Unmut.

 

Brauchbarkeitsprüfung – was ist neu?

Die seit 1. September in Kraft befindliche neue sächsische Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO) für Jagdhunde zeigt vor allem bei der Zulassung der „Prüflinge“, aber auch der Prüfer Neuerungen.

Zulassung der Hunde zur BPO

Bisher war die Zulassung von Hunden zur Prüfung an die Richtlinien des JGHV gebunden. Die neue BPO lässt mehr Hunde zur Prüfung zu:

– Alle Hunde, die von der FCI als zu einer Jagdhunderasse zugehörig anerkannt werden

– Hunde, die Im Ausland (außerhalb des Wirkungsbereiches des FCI) als Jagdhunde eingesetzt werden, wenn eine Bescheinigung aus dem LAnd vorliegt

– Auf Antrag alle Hunde, die vom Erscheinungsbild her einer Jagdhunderasse entsprechen

– Auf Antrag Jagdhunde, die aus der Verpaarung von Jagdhunden stammen (F1-Generation)

– Sonderregelung: Sollte ein Hund die oben aufgezählten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ein Vorsitzender einer Jägervereinigung im LJV und der Hundeobmann der jeweiligen Jägervereinigung den Hund trotzdem zur BPO zulassen. Im Streitfall entscheidet das Präsidium des LJV.

 

Prüfer für die BPO

Bisher bedurfte es der Anerkennung eines Prüfers durch den JGHV und ein entsprechender Leistungskatalog war dafür zu erbringen.

Für die neue BPO gelten neben den bereits bestehenden JGHV-Richtlinien auch alternative Anforderungen an die Prüfer:

– mindestens 3 Jahre gültiger Jagdschein

– mindestens einen Hund bei einer Leistungsprüfung eines Verbandes des Jagdgebrauchshundewesens erfolgreich geführt

– bei mindestens zwei Brauchbarkeitsprüfungen der jeweiligen Fachgruppe hospitieren

 

Kritik an der Brauchbarkeitsprüfung

Die neue BPO des LJV Sachsen bringt für deutlich mehr Hunde als bisher die Möglichkeit eine jagdliche Brauchbarkeit in Sachsen zu erlangen. Laut LJV ging es auch maßgeblich darum, den „Prüfungstourismus“ in andere Bundesländer zu beenden und Hunde leistungsgerecht zu prüfen, wobei die Herkunft keine Rolle spielen soll. Gerade hier hagelt es von Seite der etablierten Vereine jedoch Kritik. Durch die Möglichkeit „Mischlinge“ zweier Jagdhunderassen zu prüfen, wird das klassische Zuchtsystem komplett ausgehebelt und „Gebrauchsmischungen“ die Tür geöffnet.

Auch die Konzentration der Entscheidungskompetenzen unter anderem beim LJV Präsidium lässt Kritiker an der neuen BPO zweifeln.

Die Thematik der Rassezugehörigkeit birgt ebenfalls Konfliktpotenzial. Da Nachkommen von z. B. „Heideterriern“ oder „Spezial-Bracken“ nicht anerkannte Hunderassen als Elterntiere haben, bleibt fraglich, ob sie zur Prüfung zugelassen werden. Eine phänotypische Einstufung als Jagdhunderasse dürfte teilweise schwierig werden. Letztendlich bleibt aber noch der Sonderweg über die Funktionäre des LJV.
Ob sich die Befürchtungen der Kritiker der neuen BPO bewahrheiten, wird das Starterfeld der ersten Prüfungen im Frühjahr 2024 zeigen. Die Anmeldung dafür ist laut BPO bis zum 1. Dezember möglich.