Rotte totgefahren – Traktorfahrer überfährt 8 Wildschweine

Am 12.09. kam es im Landkreis Ludwigslust-Parchim zur vorsätzlichen Tötung mehrerer Wildschweine aus einer Rotte. Jetzt geht der Jagdpächter dagegen vor.

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In Mecklenburg-Vorpommern „jagte" ein Traktorfahrer während der Ernte eine Rotte und tötete 8 Tiere auf brutalste Weise. Symbolbild: Pixabay

Traktorfahrer fährt Rotte tot

Am 12.09. kam es im Landkreis Ludwigslust-Parchim zur vorsätzlichen Tötung mehrerer Wildschweine aus einer Rotte. In der Nähe von Hagenow setzte ein Traktorfahrer seine Erntemaschine gezielt ein und „jagte“ die Tiere mit dem Fahrzeug, um sie zu überfahren und zu töten. 8 Tiere kamen durch diese abartige Tat zu Tode.

Rotte von Lohnunternehmer getötet

Wie der Anwalt der Grundstücksbewirtschafterin sowie des Jagdausübungsberechtigten, Dr. Granzin, mitteilte, habe der Angestellte eines Lohnunternehmers die 8 Tiere einer Rotte getötet. Der Lohnunternehmer war mit der Ernte beauftragt und setzte hierzu den angestellten bzw. freiberuflich tätigen Täter ein. Sowohl die bewirtschaftende Agrarvereinigung als auch der betroffene Jagdpächter, in dessen Revier der Traktorfahrer die Gräueltat verübte, teilten über ihren Anwalt mit, dass sie „über den Vorfall zutiefst entsetzt und angewidert“ seien.

Jäger und Agrarvereinigung erstatten Anzeige

Über das derart abartige Töten von Tieren herrscht Fassungslosigkeit. So teilte der Vorstand des Betriebes mit, dass die Handlungsweise des jungen Mannes fassungslos mache. Auch gegenüber dem Vertragspartner, dem Lohnunternehmer, habe man klargemacht, dass man Konsequenzen erwarte. Ihr Antwalt findet klare Worte: „Wer ein mehrere Tonnen schweres Erntefahrzeug mit einigen 100 PS Leistung dazu missbraucht, aus „purer Lust“ an der Freude Tiere umzubringen, der sollte künftig nicht mal mehr Dreirad fahren dürfen“.

Betroffener Jäger greift durch

Insbesondere der betroffene Revierpächter geht gegen die grausame und tierschutzwidrige Tat vor. Wortwörtlich sagte er: „Es ist ein großer Unterschied, ob ich ein Tier fachgerecht töte, um es später zu verwerten und zu essen, oder aber einfach nur grausam sinnlos zu Brei fahre. Das ist einfach nur ekelerregend. Dieser Mensch muss wissen, dass er nicht so einfach davonkommt“. Die beauftragte Kanzlei kündigte an, neben der erstatten Strafanzeige auch weitere Schritte mit Blick auf Fahrerlaubnis und veterinärrechtliche Konsequenzen zu prüfen.