Ausgesetzte, verwilderte und wildgebärende Katzen stellen einen Zustand dar, welcher Tierschützern massive Probleme bereitet. Auch der rheinland-pfälzische Tierschutzbeirat spircht von einem offensichtlichen Problem. So heißt es in einer Pressemitteilung: „In Zeiten knapper öffentlicher und privater Kassen verschärft sich zusehends ein Problem, welches Tierschützern schon lange auf den Nägeln brennt: Das Überhandnehmen von Katzen, die von ihren überforderten Besitzern verstoßen werden und in überfüllten, ebenfalls unter Geldmangel leidenden Tierheimen nicht mehr untergebracht werden können. Tagtäglich werden Katzen auf Bauernhöfen oder im Wald ausgesetzt, nachts in einer Kiste vor dem Tierheim abgestellt, auf Parkplätzen aus dem Auto geworfen oder beim Umzug einfach zurückgelassen. Aber auch viele Katzenbesitzer, die sich ihrer Tiere nicht entledigen, behandeln diese kaum besser. Die Katzen bekommen zwar Futter vor die Tür gestellt, aber es fehlt vielfach am Allerwichtigsten, nämlich an einer wirksamen Geburtenkontrolle. Nehmen die Katzen überhand, ist es bis zur Überforderung der zugehörigen Menschen nur noch ein kleiner Schritt. Spätestens wenn sich parasitäre oder mikrobielle Erkrankungen breit machen, kommen die gedankenlosen Tierhalter in ein strafrechtlich relevantes Dilemma, denn sie müssten ihre Schützlinge tierärztlich behandeln lassen, haben aber nicht das Geld dazu. Dr. Helmut Stadtfeld, Vorsitzender des Tierschutzbeirates, hat inzwischen die Hoffnung aufgegeben, dass Appelle an die Katzenbesitzer oder von Tierschutzvereinen bezuschusste Kastrationswochen einen nachhaltigen Effekt haben. An einer gesetzlichen Vorschrift, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen, bevor sie erstmals Freilauf erhalten, geht kein Weg mehr vorbei, erklärt der Veterinärmediziner. Eine solche Vorschrift löst zwar nicht schlagartig alle Probleme, gibt aber den Ordnungsbehörden eine Handhabe, gegen verantwortungslose Katzenhalter vorzugehen, und ist geeignet, die Population verwilderter Katzen nachhaltig zu reduzieren und somit Verkehrsunfällen, Belästigungen in hygienischer Hinsicht, der Dezimierung von wildlebenden Tieren und nicht zuletzt dem Leiden der betroffenen Katzen selbst vorzubeugen.
Die Stadt Paderborn hat es vorgemacht und eine entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, andere Kommunen, auch in Rheinland-Pfalz, erwägen ernsthaft einen solchen Schritt. Wesentlich wirksamer als Kastrations- und Kennzeichnungsgebote einzelner Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltungen wäre allerdings eine landesweite Verordnung, mit der alle Katzenhalter in Rheinland-Pfalz in die Pflicht genommen werden. Der Tierschutzbeirat hat sich daher an Ministerpräsident Beck gewandt und eine entsprechende Initiative des Landes vorgeschlagen.“