Der Jäger aus Sittensen, welcher vor Monaten einen Einbrecher in seinem Haus erschoss, wurde gestern im Landgericht Stade in den Zeugenstand gerufen. Im Prozess gegen die anderen vier Einbrecher machte er jetzt von seinem Schweigerecht Gebrauch, das Strafmaß für die Intensivtäter könnte sich dadurch verringern.
Im Prozess gegen die vier verbliebenen Einbrecher von Sittensen (Rotenburg/Wümme) wurde gestern der frühere Bestattungsunternehmer Ernst B. in den Zeugenstand gerufen. Ich möchte von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen“, war die einzige Aussage des 77-jährigen Rentners. Die Staatsanwaltschaft bedauerte dieses Vorgehen: „Für uns wird es jetzt schwerer, den Angeklagten eine schwere räuberische Erpressung nachzuweisen“, sagte ihr Sprecher Kai-Thomas Breas am Rande der Verhandlung.
Noch immer ist nicht klar, ob die Einbrecher im Alter von 23-25 Jahren Ernst B. mit Waffengewalt bedroht hatten, um an die 3000 Euro, sowie eine wertvolle Uhr im Safe des Rentners zu gelangen. Inwieweit die Männer, welche zum Tatzeitpunkt alle als Intensivtäter polizeilich bekannt waren, dabei Hilfe von zwei Frauen erhalten haben, ist ebenfalls noch fraglich. Während Prostituierte Lorella P. durch ihren Verteidiger ankündigen ließ, noch ein umfassendes Geständnis ablegen zu wollen, wonach sie die jungen Männer zur Tat angestiftet haben könnte, verweigerte Lena P., eine andere Milieu-Bekanntschaft des älteren Herrn, gestern die Aussage.
Nach Abschluss des Verfahrens gegen die jungen Intensivtäter aus dem Raum Neumünster wird sich Ernst B. möglicherweise einem eigenen Verfahren wegen Totschlags unterziehen müssen. Dabei ist fraglich, ob und inwiefern der Jagdscheininhaber in Notwehr gehandelt hat, als er im Dezember letzten Jahres dem Einbrecher Labinot S. mit der Kurzwaffe in den Rücken schoss. Die Staatsanwaltschaft erläuterte, dass ein solches Verfahren wohl vorzeitig eingestellt werden dürfte und erhitzte so die Gemüter. Die Stimmung im Gerichtssaal war aufgeladen, die aus Hamburg angereisten Verwandten des getöteten sprachen sogar von kaltblütigem Mord und Vertuschung. Ein Onkel des getöteten Labinot S. warf Ernst B. gar vor, sich noch in keiner Weise bei seiner Familie für die Tötung entschuldigt zu haben. Der Prozess soll am 10. Juni 2011 fortgesetzt werden.