Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) beschloss am 22 . März , dass ab der Beitragsumlage 2014 auch für die Jäger ein einheitlicher Beitragsmaßstab eingeführt wird. Dieser und auch die Beitragshöhen waren bisher regional unterschiedlich von den jeweiligen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften angesetzt worden.
Einheitlichkeit der Sozialversicherungsbeiträge als Ziel
Die großen Unterschiede, besonders aber die enormen Beitragsanhebungen der letzten Jahre waren immer wieder von Jägern kritisiert worden. Jetzt sollen bundesweit einheitliche Regelungen zur Beitragsberechnung eingeführt werden. Der neue Beitrag soll aus zwei Teilen bestehen: dem Grundbeitrag und einem risikoorientierten Beitrag. Der Grundbeitrag soll für alle Unternehmen also auch für Jagdbetriebe zwischen 60 und maximal 240 Euro liegen. Der risikoorientierte Beitrag soll sich an der Jagdfläche orientieren. Dafür hatte sich besonders der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) eingesetzt und gegen die Bemessung anhand des Pachtpreises votiert.
Noch laufen Klagen
Aktuell laufen noch einige Klagen von Jagdbetriebsleitern gegen ihre ehemaligen Berufsgenossenschaften beziehungsweise gegen die SVLFG als deren Nachfolger. Ein Jagdpächter aus Mittelfranken beispielsweise zieht gegen die SVLFG vor Gericht, weil ihm sein Grundbeitrag verfünffacht wurde, weil seine BG noch die alte Formel Beitragsbemessung nach Höhe der Pachtpreise auf ihn angewendet hatte.
tp