Pürzelprämie entfällt – Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird in Zukunft keine Aufwandsentschädigungen für die Erlegung von Schwarzwild zahlen.

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In Zukunft keine Pürzelprämie für die Erlegung von Schwarzwild. Foto: Pixabay

In Mecklenburg-Vorpommern wird in zukünftig die Pürzelprämie wegfallen. So ließ das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in einer Pressemitteilung vermelden, dass im kommenden Monat (bis zum 30.4.22) vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge auf Auszahlung noch von den zuständigen Forstämter bearbeitet werden. Die Auszahlungen werden, laut der herausgegebenen Pressemitteilung, lediglich noch so lange ausgezahlt, wie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel noch ausreichen. Danach wird die Zahlung der Pürzelprämie eingestellt und nicht verlängert. Für Schwarzwild, das nach dem 31.03.22 erlegt wurde, kann keine Entschädigungszahlung mehr geleistet werden, so das Ministerium.

Folgende neue Regelung für die „Pürzelprämie“ gilt ab dem 01.04.22: Es gibt einen pauschalen Festbetrag von 25€ für alle Altersklassen im Zeitraum vom 01.04.22 bis zum 31.03.23 . Dies passiert jedoch nur noch im Seuchenfall in bestätigten Restrikitonszonen. Der Fall muss zum Zeitpunkt der Erlegung von dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt festgestellt und öffentlich bekannt gemacht worden sein, gab das Ministerium bekannt.