Bei der Umweltministerkonferenz (UMK) am 25.11.2021 stand unter anderem der Wolf auf der Tagesordnung. Hier stellte die Konferenz einen neuen Praxisleitfaden zur Entnahme von Wölfen in Deutschland vor.
Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus verkündete schon vorab einen Durchbruch beim Thema Wolf: „Ich freue mich, dass wir mit Hilfe eines Umlaufverfahrens bereits vor Konferenzbeginn einen einstimmigen Beschluss zum Wolf herbeiführen konnten. Alle 16 Bundesländer und der Bund haben demnach einem Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf nach Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt, der klar und rechtssicher vorgibt, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden darf. Dieser wurde von den Ländern gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet und trägt maßgeblich die Handschrift von Mecklenburg-Vorpommern.“
Den kompletten Praxisleitfaden finden sie hier.