Polizistenmörder in Wilderer-Prozess freigesprochen

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Die meisten Wildererfälle bleiben heutzutage unbemerkt Foto: Pixabay

Der verurteile Polizistenmörder Andreas S. stand erneut wegen Wilderei vor Gericht – und wurde freigesprochen.

Wilderer versucht Zeugen zu überfahren

Die Tat, die das Amtsgericht Neunkirchen beschäftigt, datiert bereits aus dem September 2017.

Damals war ein Wilderer dabei beobachtet worden, wie er bei Spiesen-Elversberg im Saarland ein Stück Rehwild erlegt hatte. Ein Zeuge stellte sich den mit einem Auto Flüchtenden auf einem Feldweg in den Weg. Der Schütze hatte daraufhin angeblich versucht den Zeugen zu überfahren. Nur ein rettender Sprung zur Seite verhinderte Schlimmeres.

Damals war Andreas S. ebenfalls verdächtigt worden, konnte jedoch Zeugen benennen, die ihm ein Alibi gaben.

Wilderer-Prozess gestaltet sich schwierig

In der aktuellen Verhandlung um die Wilderei im Saarland war die Beweisaufnahme schwierig. Andreas S. wies jegliche Tatbeteiligung von sich.  Nach der langen Zeit konnten sich viele Zeugen nicht mehr an Details erinnern. Wie bereits im Prozess um den Polizistenmord bei Kusel stellte Andreas S. auch diesmal den Zeugen direkt Fragen.

Pikant ist allerdings, dass ein Zeuge bereits in 2022 einräumen musste, dem 39-jährigen S. ein falsches Alibi gegeben zu haben.

Im Verfahren um das von einem Wilderer erlegte Reh wurde S. freigesprochen. Für den vorsitzenden Richter ist der Fall nach fünfeinhalb Jahren „schlicht nicht mehr aufklärbar“. Die Ladung weiterer Zeugen war daher auch während des Prozesses ausgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft legte direkt Berufung gegen das Urteil ein.

Der Oberstaatsanwalt Rebmann hatte eine Haftstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten gefordert.

Lebenslange Haft für Polizistenmord

Die Konsequenzen für Andreas S. wären vorerst relativ gering, da er vom Landgericht Kaiserlautern wegen des Mordes an einer 24-jährigen Polizeianwärterin und einem 29-jährigen Polizeikommissar zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Jedoch ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

Bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle bei Ulmet im Kreis Kusel wurden die zwei Beamten mit Kopfschüssen getötet. Die Beamten mussten sterben, da sie offensichtlich einem großen Fall von Wilderei auf der Spur waren.