Beim Bundesjägertag in Wolfsburg hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den Durchbruch bei den Verhandlungen in der Regierungskoalition um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes verkündet!
Den rund 400 Delegierten und Gästen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sagte Schmidt: „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen. Ich bin optimistisch, dass wir noch vor der Sommerpause zu einer Regelung kommen werden.“
Das Führen dieser Waffen solle künftig zulässig sein, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind. Weitere Schwerpunkte der Bundesjagdgesetz-Novelle seien die bereits abgestimmten Regelungen zu Jagdbüchsenmunition, Jungjägerausbildung und Schießübungsnachweis.
DJV begrüßt Verhandlungsergebnis
DJV-Präsident Fischer begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Resultat der Verhandlungen: „Damit gibt es in Kürze endlich wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Jagdgewehren.“ Angesichts der Diskussionen in den Bundesländern um die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition sei die bundeseinheitliche Regelung überfällig gewesen, so Fischer weiter. Die Änderung enthält detaillierte Regelungen zur Jagdbüchsenmunition, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Bleibelastung von Wildbret so weit wie möglich reduziert wird, aber andererseits eine tierschutzgerechte Tötungswirkung gewährleistet wird.
Verwaltungspraxis wieder hergestellt
Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Verwaltungspraxis der Waffenbehörden zu halbautomatischen Jagdgewehren mit auswechselbarem Magazin wieder hergestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März entschieden, dass diese zur Jagd nicht verwendet werden dürften. Das Urteil hatte für Unverständnis in der Fachwelt und Verunsicherung bei Waffenbesitzern und Behörden geführt. Mit der jetzt vorgelegten Änderung wird diese Unsicherheit beseitigt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe zu schnellem Handlungsbedarf geführt, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt.
Einheitliche Regelungen für Jägerausbildung
Die Neuregelung enthält auch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerausbildung sowie die Verpflichtung, vor der Teilnahme an Bewegungsjagden einen Schießübungsnachweis zu erbringen. Auch hierzu gab es in den letzten Jahren unterschiedliche Landesregelungen, deren Verfassungsmäßigkeit umstritten ist. So hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg erst kürzlich die Landesregelung aus Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Der Novellierung vorausgegangen waren umfangreiche wissenschaftliche Studien, u.a. zur Tötungswirkung von Büchsenmunition. Im Februar hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Änderungsentwurf zum Bundesjagdgesetz vorgelegt, zu dem der Deutsche Jagdverband Stellung genommen hatte. Dieser Entwurf bildet die Grundlage der Änderung, die jetzt im Bundestag eingebracht werden soll.